4/BI XXIII. GP

Eingebracht am 21.12.2006
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Bürgerinitiative

Bürgerinitiative zur
SONNTAGSÖFFNUNG

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender
Hinsicht angenommen:

ÄNDERUNG DES ÖFFNUNGSZEITENGESETZ 2003

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht, das Öffnungszeitengesetz 2003 dahingehend zu
ändern, dass das Offenhalten von Geschäften an Sonn- und Feiertagen
zumindest im Zeitraum zwischen 13:00 und 19:00 Uhr
österreichweit möglich
wird ohne hierfür die Zustimmung des jeweiligen Landeshauptmannes zu benötigen.

Erstunterzeichner:

 

 

Name

 

Anschrift

 

Geb. Datum       

 

Datum der Unterzeichnung  

eingetragen in die Wähler-
evidenz

der Gemeinde

Alexander

Zach