4/BI XXIII. GP
Eingebracht am 21.12.2006
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Bürgerinitiative
Bürgerinitiative
zur
SONNTAGSÖFFNUNG
Seitens der Einbringer wird das
Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender
Hinsicht angenommen:
ÄNDERUNG DES ÖFFNUNGSZEITENGESETZ 2003
ANLIEGEN:
Der
Nationalrat wird ersucht, das Öffnungszeitengesetz 2003 dahingehend
zu
ändern, dass
das Offenhalten von Geschäften an Sonn- und
Feiertagen
zumindest im Zeitraum zwischen 13:00 und 19:00 Uhr österreichweit
möglich
wird ohne hierfür die Zustimmung des jeweiligen
Landeshauptmannes zu benötigen.
Erstunterzeichner:
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Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
eingetragen
in die Wähler- der Gemeinde |
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Alexander Zach |
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