9/BI XXIII. GP

Eingebracht am 22.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Roman Ertl

Ganghoferstraße 93
8055 Neuseiersberg

                                                                                                                                                                     

An die

Parlamentsdirektion
Dr. Karl-Renner-Ring 3
1010 Wien

Datum:      2007-03-21

Parlamentarische Bürgerinitiative zum Thema:

Gewalt in der Familie - Mehr Schulz für Kinder" - Unterlagen.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Anbei  übersende ich Ihnen die oben angeführten Unterlagen zu Ihrer
weiteren Verwendung.

Weiters möchte ich Sie um anschließende Rückäußerung schriftlich (Adresse
+ Tel.Nr.: oben angeführt) oder telefonisch bitten.

Mit bestem Dank im Voraus verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen


Roman Ertl

Ganghoferstr. 93

8055 Neuseiersberg

Tel.-Nr.:(0316)24 27 58

An die

Parlamentsdirektion

ZH Frau Präsidentin Barbara Prammer

Dr. Karl - Renner - Ring 3

1010 Wien

21. März 2007

Thema:   Gewalt in der Familie - Mehr Schutz für misshandelte Kinder

Immer wieder Gewalt gegen Kinder in der Familie, daher die
Forderung nach Wiedereinführung der am 10.08.2001 abgeschafften
Anzeigepflicht für Ärzte bei Fällen schwerer Kindesmisshandlung
(§ 54 Abs. 5 Ärztegesetz).

4.628 Unterstützungserklärungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin Prammer!

In der Anlage übermittle ich Ihnen als Erstunterzeichner die
Bürgerinitiative zu oben angeführtem Thema mit dem Ersuchen,
dieses unterbreitete Anliegen einer Behandlung gemäß dem
Geschäftsordnungsgesetz dem Nationalrat zuzuführen.


Beilagen:

Amtlicher Lichtbildausweis (Kopie)

Wählerevidenz - Bestätigung

Meldebestätigung

Petitionstext

301 Unterschriftenlisten, in zwei A/4 Ringmappen gebunden

Dokumentation und Medienberichte (eine A/4 Ringmappe)


Sollten Sie weitere Nachweise oder Unterlagen benötigen, so darf ich
Sie ersuchen mit mir telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.
Ich stehe Ihnen jederzeit f
ür ein Gespräch zur Verfügung.


Roman Ertl

Ganghoferstraße 93

8055, Neuseiersberg

__________________________________________________________                         Tel.:(0316)24 27 58

Neuseiersberg, im März 2006

An die

Parlamentsdirektion
Dr. Karl - Renner - Ring 3
1010 Wien

Parlamentarische Bürgerinitiative an den Nationalrat

Petitionstext -Thema: Gewalt in der Familie - Mehr Schutz für misshandelte Kinder

Immer wieder Gewalt gegen Kinder in der Familie, daher die Forderung nach Wiedereinführung der am 10.08.2001 abgeschafften absoluten Anzeigepflicht  bei Fällen schwerer Kindesmisshandlung im Sinne des § 54 (5) Ärztegesetz.

Die von mir und weiteren Bürgern geforderte Wiedereinführung der uneingeschränkten Anzeigepflicht  im Ärztegesetz 1998, BGBl. Nr. 110/2001 (2. Ärztegesetz - Novelle) zum Schutze der kindlichen  Verbrechensopfer begründe ich wie folgt:

Gerade in einer Zeit, in der immer wieder Fälle von brutaler Kindesmisshandlung ( 92 StGB -  Beilage) die Öffentlichkeit empören, wurde im Jahre 2001 ein wichtiges Gesetz weiter liberalisiert und  der Schutz der Kinder in der Familie abgebaut. Wie schaut diese neue Regelung nun in der Praxis aus?

Lauter Ruf nach mehr Schutz für gequälte Kinder

Seit 10.08.2001 sind Ärzte unter „gewissen Umständen" nicht mehr verpflichtet, Anzeige gegen  Gewalttäter in der Familie zu erstatten. Das heißt im Klartext "Derzeit beschränkt sich diese  Anzeigepflicht nur auf familienfremde Personen. Geht es nach dem Gesetzbuch, steht es Ärzten frei,  Anzeige zu erstatten, wenn der Verdacht sich gegen einen nahen Angehörigen richtet. Einziges  Erfordernis ist die Zusammenarbeit mit der Jugendwohlfahrt. Bis zur Entscheidung „Anzeige ja oder  nein" darf der gewalttätige Vater weiterhin in Freiheit leben." (wie z.B. der Vater von Iris Maria)

§ 54 Abs. 5 Ärztegesetz 1998 (geändert am 10.08.2001) lautet: "Ergibt sich für den Arzt in Ausübung  seines Berufes der Verdacht, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell  missbraucht worden ist, so hat der Arzt Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten. Richtet sich  der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB), so kann die Anzeige so lange  unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjährigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem  Jugendwohlfahrtsträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung einer  Krankenanstalt erfolgt." (Beilage)

So bleibt die Frage unbeantwortet im Raum stehen:
„Wer wird hier durch diese Gesetzesnovelle wohl geschützt? der Täter oder das Opfer."


Alle fünf Sekunden verhungert ein Kind unter 5 Jahren, 275 Millionen Kinder werden weltweit  von ihren engsten Angehörigen geschlagen, gequält oder sexuell missbraucht - diese Zahl ist eine vorsichtige Schätzung, betont UNICEF. Es könnten weit mehr Kinder betroffen sein. Daher fordert die UNICEF die Regierungen weltweit auf, die Gesetze zum Schutz der Kinder zu verschärfen.

Wie in dieser Studie von UNICEF weiters niedergeschrieben ist, sind in Österreich 82.000 Kinder  schutzlos der Gewalt in den eigenen vier Wänden ausgeliefert. Drei bis fünf Prozent erleiden dabei schwerste Verletzungen, die bis zum Tod führen können, wie jüngst in Wien und Graz. Die Babys Iris - Maria und Colleen oder der kleine Florian aus Tirol, eine Aufzählung ohne Ende. Allein in das  Grazer Kinderspital werden jährlich 60 - 100 (1-2 pro Woche) arg misshandelte Kinder mit schweren  Verletzungen eingeliefert, so Univ. Prof. Dr. Höllwarth. Nach schwerer Kindermisshandlung übt die  Grazer- Gemeinderätin Ulrike Bauer Kritik an Jugendamt. Keine Gefahr für das Baby, sah das  Jugendamt. (Beilagen) Schockierend, aber leider wahr. Wie die zuletzt angesprochenen Vorfälle  zeigen, kommt wohl nur die Spitze des Eisberges an die Öffentlichkeit. All diese Vorfälle sind von uns  ja so weit, weit weg. Und wir wollen die Hilfeschreie und das spätere leise Wimmern eines Kindes  aus der Nachbarwohnung gar nicht hören. Leider aber wahr, die „Zivilcourage" unserer (Konsum-)  Gesellschaft liegt tief im Keller. Ist all dies nicht besorgniserregend? Nur am „Tag des Kindes"  sprechen die Medien besagte Probleme ganz groß an, aber am nächsten Tag haben wir alle guten  Vorsätze bereits wieder vergessen. So wiederholt sich diese Show alljährlich!

Viele Dramen bleiben aber für immer im Dunklen. Und Mütter schauen zu, um zu überleben, so Univ. Prof. Dr. Friedrich. Zudem muss festgehalten werden, dass die Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft in den Familien zur Zeit stetig sinkt. Grund genug, um uns alle wachzurütteln. Um so mehr sind wir daher gefordert, bei derart schweren Kindesmisshandlungen nicht wegzuhören und auch nicht wegzuschauen, um so nicht zum Mittäter zu werden. Nur eine umfassende Aufklärung der  Bevölkerung über die verheerenden Folgen der Gewalt gegen Kinder könnte die Zahl der Anzeigen  ansteigen lassen. Trotz allem wird die Dunkelziffer noch immer sehr hoch bleiben.

               In diesem Zusammenhang stellt sich wohl automatisch die Frage:

Haben Kinder mit derart schweren Verletzungen überhaupt noch eine Zukunft?

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder ist ein sehr komplexes Thema und eine Materie, die von  der Polizei nicht allein wahrgenommen werden kann. Die Aufgabe der Exekutive ist die Aufklärung  strafbarer Handlungen, die Sicherung von Spuren, die Einvernahme von Zeugen und die Anzeige an  die Staatsanwaltschaft. Deshalb ist eine enge Vernetzung mit anderen Einrichtungen unter  Berücksichtigung des Spannungsfeldes „Anzeige ja oder nein" bzw. „wann" zu finden. Ob die  derzeitige Regelung im § 54 (5) Ärztegesetz 1998 (geändert am 10.08.2001) das Missbrauchsopfer  schützt, ist wohl in Frage zu stellen. So darf zur Zeit der gewalttätige Vater bis zur Entscheidung über  die weitere Vorgangsweise in Freiheit leben. Eine so schreckliche Wiederholungstat ist daher zu  befürchten. Zudem werden eventuell noch weitere im Familienverband lebende Kleinkinder der  Gefahr einer Misshandlung ausgesetzt. Ich darf auf den Leidensweg von Iris - Maria (3 Monate jung),  Darius (4 Monate jung), Colleen (5 Tage jung) und den kleine Florian (2 Monate jung) hinweisen. Iris  - Maria und Florian sind tot, bei Darius und Colleen sind langfristig Spätfolgen nicht abzusehen  (Beilagen)

Nur eine so schreckliche Wiederholungstat weniger ist bereits ein Erfolg

Im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt wird der Nationalrat ersucht, über die  Wiedereinführung der absoluten Anzeigepflicht für Ärzte (§ 54 (5) Ärztegesetz 1998) neuerlich zu  beraten und einen Beschluß in dieser Sache zu fassen.