336 der Beilagen XXIII. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Außenhandelsgesetz 2005 (AußHG 2005), BGBl. I Nr. 50/2005, wird wie folgt geändert:

1. Im § 37 werden im Abs. 6 die Worte „der Gerichtshof erster Instanz“ durch die Worte „das Landesgericht“ ersetzt.

2. Im § 38 Abs. 1 wird die Wendung „Beschlagnahme nach den §§ 98 Abs. 2 und 143 Abs. 1 StPO“ durch die Wendung „Sicherstellung gemäß § 110 StPO“ ersetzt.