DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ordnung von Unterricht und Erziehung in den im Schulorganisationsgesetz geregelten Schulen (Schulunterrichtsgesetz - SchUG) geändert wird keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 12 20
Sissy Roth-Halvax Mag. Wolfgang Erlitz
Schriftführung Präsident des Bundesrates