DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2007 betreffend ein Bundesgesetz über Sonderrechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die zu einer getrennten Buchführung verpflichtet sind (Sonderrechnungslegungsgesetz - SRLG), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2007 04 13
Sissy Roth-Halvax Manfred Gruber
Schriftführung Präsident des Bundesrates