DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. Jänner 2008 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden (Pflege-Verfassungsgesetz) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 02 14
Ernst Winter Helmut Kritzinger
Schriftführung Präsident des Bundesrates