DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2008 04 24

 

 

                              Helmut Wiesenegg                                                            Helmut Kritzinger

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates