DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. April 2008 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2008 04 24
Helmut Wiesenegg Helmut Kritzinger
Schriftführung Präsident des Bundesrates