Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 8. Mai 2008

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.

2.       Die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.

 

                           Marianne Hagenhofer                                                    Mag.a Barbara Prammer

                                    Schriftführerin                                                                          Präsidentin