Erläuterungen

Mit der gegenständlichen Novelle werden die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes über die Besoldungsregelung der Bundesbediensteten und Landeslehrer für 2007 umgesetzt, die folgendes Ergebnis brachten:

Ab 1. Jänner 2007 werden

             - die Gehälter der Beamten (soweit sie nicht gemäß § 17 Poststrukturgesetz den Post-Nachfolge-Unternehmen zugewiesen sind),

             - die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und

             - die Zulagen und Vergütungen, die im Gesetz in Geldbeträgen ausgedrückt sind,

um 2,35 % erhöht.

Die Umsetzung des Gehaltsabschlusses wird einen Mehraufwand in Höhe von ca. 231 Mio. € pro Jahr bedingen, davon entfallen ca. 67 Mio. € auf Landeslehrer.

Zu Art. 1 Z 1 (§ 20b GehG):

Abs. 10 soll entfallen, da die technischen Voraussetzungen für die EDV-gestützte Umsetzung von Änderungen des Fahrtkostenzuschusses noch nicht vorliegen.