10 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (091 Hv 7/05y) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 21. November 2006, 091 Hv 7/05y, eingelangt am 27. November 2006, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 29. November 2006 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ratione temporis kein Zusammenhang der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen.

In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, 091 Hv 7/05y, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler stellt der Immunitätsausschuss fest, dass ratione temporis kein Zusammenhang der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten besteht.

Wien, 2006 11 29

                                      Otto Pendl                                                           Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann