108 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (91 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis G 37/06-6 vom 29. September 2006 den § 4 Abs. 1 des BauKG mangels hinreichender Kompetenz des Bundesgesetzgebers aufgehoben. Diese Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 in Kraft. Die aufgehobene Vorschrift ist jedoch – wie auch alle anderen im BauKG enthaltenen Regelungen - zur Umsetzung der EU-Richtlinie 92/57/EWG notwendig.

Zur verfassungskonformen Beibehaltung der geltenden einfachgesetzlichen Rechtslage ist die Schaffung einer Kompetenzdeckungsklausel für den Bund hinsichtlich Gesetzgebung und Vollziehung in unmittelbarer Bundesverwaltung in Angelegenheiten der Bauarbeitenkoordination erforderlich.

Auf der Kompetenzgrundlage des neuen Art. I wird der durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs mit Ablauf des 30. Juni 2007 aufgehobene § 4 Abs. 1 BauKG neu erlassen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Alois Gradauer, Michaela Sburny sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Peter Marizzi gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (91 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 23

                                   Peter Marizzi                                                          Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann