109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 30. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006) (III-21 der Beilagen)

Im Jahr 2006 wandten sich 16.005 BürgerInnen mit ihrem Anliegen an die Volksanwaltschaft, 6.542 Prüfungsverfahren – davon 3.911 die Bundesverwaltung betreffend – wurden eingeleitet. 

Die Palette der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ist breit und betrifft beinahe jeden Verwaltungsbereich. 7.735 Prüfungsverfahren konnte die Volksanwaltschaft im Berichtsjahr 2006 abschließen, wobei es in 21 besonders schwerwiegenden Fällen einer formellen Empfehlung und in sieben Fällen einer Missstandsfeststellung bedurfte. Zwölf dieser Empfehlungen und fünf Missstandsfeststellungen bezogen sich auf die Bundesverwaltung. Daneben wurde weiteren 786 Beschwerden die Berechtigung zuerkannt. In drei Fällen entschloss sich die Volksanwaltschaft zu einer Verordnungsanfechtung beim Verfassungsgerichtshof.

In immerhin 3.729 Fällen sahen die drei VolksanwältInnen – Rosemarie Bauer, Mag. Hilmar Kabas und Dr. Peter Kostelka – hingegen keinen Anlass für eine Beanstandung. Die übrigen im Jahr 2006 erledigten Beschwerden wurden entweder zurückgezogen (515), erwiesen sich als unzulässig (1.002) bzw. als nicht in die Kompetenz der Volksanwaltschaft fallend (1.517) oder waren zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet (15).

Dass die Differenz zwischen Beschwerdefällen und eingeleiteten Prüfungsverfahren relativ groß ist, ergibt sich daraus, dass an die Volksanwaltschaft häufig auch Beschwerden herangetragen werden, für die sie nicht zuständig ist, etwa familienrechtliche Probleme zwischen Privatpersonen. So betrafen von den 16.005 Beschwerden lediglich 10.448 den Bereich der öffentlichen Verwaltung und damit den Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft. In 3.906 dieser Fälle konnte kein Prüfungsverfahren eingeleitet werden, weil die behördlichen Verfahren noch im Laufen waren oder den BeschwerdeführerInnen noch ein Rechtsmittel offen stand.

70 mal entschied sich die Volksanwaltschaft von sich aus - ohne konkreten Beschwerdefall - tätig zu werden, also ein so genanntes amtswegiges Prüfungsverfahren einzuleiten.

Der größte Teil des mehr als 400 Seiten starken Berichts umfasst die Darstellung konkreter Beschwerdefälle. Grundrechtsrelevante Fälle wie Diskriminierungen von Minderheiten, behinderten Menschen, Frauen und Drittstaatsangehörigen, unverhältnismäßig lange Verfahren oder unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre werden dabei in einem eigenen Berichtsteil besonders hervorgehoben.

In ihrem Tätigkeitsbericht 2006 verweist die Volksanwaltschaft auch auf ihre internationalen Kontakte, u.a. auf die Konferenz Europäischer Ombudsleute vom Juni 2006 im Parlament in Wien.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den 30. Bericht der Volksanwaltschaft in seiner Sitzung am 23. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Dr. Robert Aspöck die Abgeordneten Barbara Riener, Otto Pendl, Mag. Gisela Wurm, Mag. Gernot Darmann, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Peter Fichtenbauer, Mag. Brigid Weinzinger, Mag.Dr. Maria Theresia Fekter, Katharina Pfeffer, Gabriele Binder-Maier, Mag. Peter Eisenschenk, Sylvia Rinner und Gerhard Steier sowie Volksanwältin Rosemarie Bauer und die Volksanwälte Dr. Peter Kostelka und Mag. Hilmar Kabas als auch der Ausschussobmann Mag. Ewald Stadler.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichts zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Robert Aspöck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 30. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2006) (III-21 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2007 05 23

                              Dr. Robert Aspöck                                                            Mag. Ewald Stadler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann