131 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (76 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag dient der Anpassung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 an das Hochschulgesetz 2005, das mit 1. Oktober 2007 vollständig ist Kraft tritt. Insbesondere sind daher im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 die Bezeichnungen „Akademievertretungen“ und „Akademien“ durch die Bezeichnungen „Pädagogische Hochschulvertretungen“ und „Pädagogische Hochschulen“ zu ersetzen. Weiters soll Vorsorge dafür getroffen werden, dass Studierende an den Pädagogischen Hochschulen dann nicht der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft angehören, wenn sie Fortbildungsveranstaltungen im Ausmaß von weniger als 30 ECTS-Anrechnungspunkten besuchen. Für Studierendenvertreterinnen und -vertreter an Pädagogischen Hochschulen soll eine Verringerung des Stundenausmaßes der „ergänzenden Studien“ – analog zur Reduktion des Ausmaßes der „freien Wahlfächer“ an Universitäten – vorgesehen werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 in Verhandlung genommen. In der Debatte ergriff im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Elmar Mayer, die Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl das Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (76 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 24

                                    Elmar Mayer                                                               Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann