132 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (75 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag sieht eine Anhebung aller Studienbeihilfen um 12 Prozent vor; dieser Prozentwert orientiert sich an der gemäß Verbraucherpreisindex ausgewiesenen Inflation seit der letzen generellen wertbezogenen Anpassung der Studienbeihilfen mit 1. Jänner 2000. Bei der Anhebung soll so vorgegangen werden, dass auf die jeweils errechnete Studienbeihilfe ein Wertanpassungsfaktor von 12 Prozent aufgeschlagen wird.

 

Regelungsinhalt des Gesetzesvorschlages ist darüber hinaus auch die Anpassung des Studienförderungsgesetzes 1992 an das mit 1. Oktober 2007 vollständig in Kraft tretende Hochschulgesetz 2005. Der Nachweis des günstigen Studienerfolges soll an den Pädagogischen Hochschulen, analog den Regelungen für Universitäten und Fachhochschul-Studiengänge, durch Erreichen eines bestimmten Leistungsumfanges, gemessen in ECTS-Punkten, zu erbringen sein.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Mai 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, die Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Birgit Schatz, Wolfgang Zanger, Mag. Heribert Donnerbauer und Mag. Gernot Darmann sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (75 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 05 24

                        DDr. Erwin Niederwieser                                                    Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann