150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 206/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prävention gegen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen bzw. Komatrinken

Die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. April 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„„Binge-Drinking“ – ein Trinkverhalten, bei dem mehr als fünf alkoholische Getränke hintereinander getrunken werden – oder „Komatrinken“ ist ein Phänomen bei Jugendlichen, das vor allem in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen häufig praktiziert wird und Anlass zu Besorgnis gibt. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche heutzutage immer früher Alkohol zu trinken beginnen. Laut einer Studie des „Fonds Gesundes Österreich“ werden die Alkohol-Konsumenten immer jünger. Erste Erfahrungen mit Alkohol sammeln Kinder demnach schon mit elf Jahren, knapp 10% der 13-Jährigen haben schon mehr als 40 Mal Alkohol getrunken. Einer aktuellen Eurobarometer-Untersuchung (14. März 2007) zufolge trinkt jeder zehnte Europäer gewöhnlich fünf oder mehr Gläser auf einmal; 19 % der 15- bis 24-Jährigen betrinken sich bis zur Besinnungslosigkeit, wenn sie Alkohol konsumieren.

„Das Komatrinken unter Jugendlichen wird auch in Österreich zunehmend langsam zu einem Volkssport. Bereits 27 % der männlichen Jugendlichen und 10% Prozent der weiblichen Jugendlichen bejahten in einer Umfrage des Gesundheitsministeriums den Satz ‚Trinkst du manchmal innerhalb kürzester Zeit absichtlich so viel, dass du fast umfällst?’ Und die Tendenz ist laut Fachleuten steigend“ berichtet die APA am 20. Feber 2007(APA027).

Komatrinken findet sehr häufig auf sogenannten „Flatrate-Partys“ (unbeschränkter Alkohol um einen Pauschalbetrag) statt, was  mittlerweile auch einigen Jugendanwaltschaften Sorge bereitet. Auch der Umstand, dass in Lokalen nicht-alkoholische Getränke um einiges teurer als alkoholische Getränke sind, trägt nicht zur Entschärfung des Problems Komatrinken bei. Hier wäre auf die Gastronomie einzuwirken, im Sinne einer Mitverantwortung für unsere Jugendlichen nicht-alkoholische Getränke zu moderaten Preisen anzubieten und auf Flatrate-Partys zu verzichten.

Es ist zu bezweifeln, dass Verbote oder Strafen für die Jugendlichen oder deren Eltern das gesellschaftliche Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bzw. des Komatrinkens wirklich zu lösen vermögen. Einen ganz wichtigen Ansatz, um dem gesellschaftlich vielfach bagatellisierten Alkoholkonsum wirksam begegnen zu können, stellt eine konsequente Aufklärungsarbeit unter den Kindern bzw. Jugendlichen dar. Darüber hinaus wären verstärkte Kontrollen der Alkohol-Abgabe an Kinder und Jugendliche in Handel und Gastronomie als flankierende Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums bzw. des Komatrinkens überaus sinnvoll. Auch Industrie und Handel sind gefordert, ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und jungen Menschen bezüglich ihrer Werbe- und Marketingstrategien für Alkohol nachzukommen. Bund und Länder sollten verstärkt darauf achten, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und durch die zuständigen Behörden auch effektiv kontrolliert werden. Nicht zuletzt erscheint eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen der Länder in den wesentlichen Punkten dringend erforderlich.

Prävention ist auch eine Maßnahme, die auf EU-Ebene empfohlen wird. Die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden vom 24. Oktober 2006 (KOM(2006) 625 endg) empfiehlt: „Interventionen und Aufklärungsprogramme erhöhen nachweislich die Fähigkeit junger Menschen und ihrer Eltern, mit Alkoholproblemen und Risikoverhalten besser umzugehen. Diese Interventionen könnten sowohl Risiko- als auch Schutzfaktoren einbeziehen, um eine wirksame Verhaltensänderung bei Kindern und Heranwachsenden herbeizuführen. Sie könnten in Schulen und anderen geeigneten Umfeldern durchgeführt werden. Damit sie wirksamer sind, sollten sowohl junge Menschen als auch alle anderen einschlägigen Beteiligten aktiv darin eingebunden werden. (Ziele 1, 2, 4, 6-9)“

Angesichts der europaweit laufenden Anti-Rauch-Kampagnen wäre es wünschenswert, dass auch für die mit der Droge Alkohol zusammenhängenden Probleme deutlich mehr gesellschaftliche Sensibilität geschaffen wird.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 in Verhandlung genommen.

Mit einstimmigem Beschluss wurden Dr. Anton Schmid von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien sowie der ärztliche Leiter des Sonderkrankenhauses de La Tour der Diakonie Kärnten Univ.-Prof. Dr. Herwig Scholz den Beratungen als Experten beigezogen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Christine Muttonen die Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann, Silvia Fuhrmann, Barbara Zwerschitz, Ursula Haubner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Laura Rudas, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Anna Höllerer, Wolfgang Zanger und Rosemarie Schönpass sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Ridi Steibl.

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Barbara Zwerschitz eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Norbert Sieber gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 06 19

                                  Norbert Sieber                                                                       Ridi Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau