160 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (36 der Beilagen): Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF); Erklärung gemäß Art. 42 Abs. 1 COTIF 1999

Da gemäß dem Änderungsprotokoll vom 3.6.1999 des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) die Möglichkeit eines Beitritts der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen ist, hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, das COTIF 1999 zu ratifizieren, damit dieser Beitritt vollzogen werden kann. Österreichischerseits wurde dieser Empfehlung Folge geleistet. Auch die Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten hat das COTIF 1999 bereits ratifiziert. Damals wurde von einer Kompatibilität nicht nur der traditionellen eisenbahnbeförderungsrechtlichen Anhänge des COTIF 1999, sondern auch der neuen Anhänge über eisenbahntechnische Materien ausgegangen. Nach neuerlicher eingehender Prüfung wurde jedoch festgestellt, dass es bei den technischen Anhängen des Änderungsprotokolls doch Bereiche gibt, welche dem Gemeinschaftsrecht widersprechen könnten.

In der Erklärung wird festgehalten, welche insbesondere technische Normen von österreichischer Seite so lange nicht angewandt werden, solange nicht der Beritritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) rechtswirksam wird.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Gahr die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wilhelm Haberzettl, Sigisbert Dolinschek, Mag. Helmut Kukacka, Bettina Hradecsni und Dipl.-Ing. Karlheinz Klement sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie  Werner Faymann und der Ausschussobmann Abgeordneter Kurt Eder.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Verkehrsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Hermann Gahr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF); Erklärung gemäß Art. 42 Abs. 1 COTIF 1999 (36 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2007 06 21

                                  Hermann Gahr                                                                        Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann