188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 253/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007) und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden

und

über den Antrag 246/A der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

Die Abgeordneten Renate Csörgits, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 253/A am 6. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bundespflegegeldgesetz soll eine Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu gewähren.

Nach vorliegenden Schätzungen kommen rd. 4 000 bis 8 000 Personen für eine Förderung ab der Stufe 5 gemäß § 21b BPGG in Betracht. Es ist budgetäre Vorsorge für den Aufwand durch Überschreitungsermächtigungen in den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008 von maximal 18,5 Mio. Euro im Jahr 2007 und von maximal 34,0 Mio. Euro im Jahr 2008 getroffen. Danach ist geplant die Maßnahme zu evaluieren. Vom Ergebnis dieser Evaluierung sind die Kosten der weiteren Jahre abhängig.

Die Einbeziehung der Anspruchsberechtigten ab der Pflegegeldstufe 3 wird die Zahl der Förderwerber nach vorliegenden Schätzungen in etwa verdoppeln.

Die angenommene Verdoppelung des Personenkreises würde auch eine Verdoppelung der vorgesehenen Mittel auf 37 Mio. Euro für das Jahr 2007 bzw. 68 Mio. Euro für das Jahr 2008 bedingen. Hiefür soll durch Änderungen in den Bundesfinanzgesetzen 2007 und 2008 entsprechende Vorsorge getroffen werden.“

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den Initiativantrag 246/A am 6. Juni 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Eine Beschränkung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung nach § 21b Bundespflegegeldgesetz benachteiligt alle Betroffenen, die in niedrigeren Stufen eingestuft sind. In die Pflegegeldstufen 1 bis 4 fallen die meisten Menschen mit Demenzerkrankungen, gerade diese Gruppe beschäftigt derzeit am häufigsten illegale Pflegekräfte. Für diese Personengruppe würde sich eine legale Betreuung massiv verteuern.

In einem ‚Runden Tisch’ am 4. Juni 2007 waren sich ÖVP und SPÖ einig, dass eine Förderung für die legale 24-Stunden-Betreuung bereits ab Pflegegeldstufe 3 sinnvoll wäre.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die beiden Initiativanträge in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss betreffend den Initiativantrag 253/A war die Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser. Berichterstatter betreffend den Initiativantrag 246/A war Abgeordneter Karl Öllinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Ing. Norbert Hofer, Ursula Haubner, Karl Öllinger, Barbara Riener, Theresia Haidlmayr, Mag. Dr. Beatrix Karl, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Gabriele Heinisch-Hosek sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Werner Amon, MBA, einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

 

„Zu Artikel II:

Anpassung an die mit der Novelle zum BPGG vorgenommenen Regelung, dass eine Förderung auch ohne angemessenen Beitrag anderer Gebietskörperschaften bis 31.12.2007 möglich ist.

Zu Artikel III:

Bis zum Vorliegen konkreter Ergebnisse aus dem Fördermodell 2007 und unter Berücksichtigung der zu erwartenden angemessenen Beteiligung der Gebietskörperschaften im Jahr 2008 wird davon ausgegangen, dass mit der im Bundesfinanzgesetz 2008 vorgesehenen Überschreitungsermächtigung das Auslangen gefunden werden kann.“

 

Bei der Abstimmung wurde der im Antrag 253/A enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Werner Amon, MBA, teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen. Dadurch gilt auch der Antrag 246/A als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 06 28

                          Dr. Sabine Oberhauser                                                          Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau