Entschließung

Die zuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird ersucht,

1.      eine Gesetzesänderung zu erarbeiten und diese dem Nationalrat vorzulegen, die sicherstellt, dass auch Kinder, die von der Anwesenheit in der Schule befreit sind, schulärztlich untersucht werden;

2.      eine Gesetzesänderung zu erarbeiten und diese dem Nationalrat vorzulegen, die sicherstellt, dass die einmal jährliche schulärztliche Untersuchung keine Verpflichtung der einzelnen Schülerin / des einzelnen Schülers ist, sondern es in der Verpflichtung der Schule und des zuständigen Schularztes ist, diese Untersuchung durchzuführen;

3.      gesetzlich sicher zu stellen, dass dem Unterrichtsministerium von den zuständigen Behörden in den Ländern jährlich aussagekräftige Daten über die Anzahl der untersuchten Kinder und Jugendlichen sowie über den Handlungsbedarf auf Grund dieser Untersuchungen übermittelt werden.