213 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 3 -WIEDERVORLAGE (III-51 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist die Wiedervorlage des Berichts III-187 d.B. aus der XXII GP und.erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Im Allgemeinen Teil beinhaltet der gegenständliche wiedervorgelegte Bericht unter den Vorbemerkungen eine Auflistung der Tätigkeit des Rechnungshofes im Berichtszeitraum,  die Auflistung der Hauptprobleme der öffentlichen Finanzkontrolle aus der Sicht des Rechnungshofes.

 

Im besonderen Teiles sind betreffend der Wirkungsbereich aller Bundesministerien die Unerledigten Anregungen aus Vorjahren, in Verwirklichung begriffene Anregungen und Verwirklichte Empfehlungen aufgelistet.

Der Bericht erstreckt sich auf die Verwaltungsbereiche:

-       Bundeskanzleramt

-       Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten

-       Bundesministerium für Inneres

-       Bundesministerium für Justiz

-       Bundesministerium für Finanzen

-       Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

-       Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

-       Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen und Konsumentenschutz

-       Bundesministerium für Landesverteidigung

-       Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

-       Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie

-       Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

-       samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.

 

Im Internationalen Teil des Berichts sind die Überprüfung bei internationalen Institutionen, die Beiziehung des Rechnungshofs zu ausländischen Obersten Rechnungskontrollbehörden und die Tätigkeit des Rechnungshofes als Generalsekretariat der INTOSAI enthalten.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 24. April 2007 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 24. April und 19. September 2007 behandelt.

 

Einstimmig wurde am 19. September 2007 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2007/4; Band 3 - WIEDERVORLAGE (III-51 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

2007 09 19

                               Mag. Ruth Becher                                                           Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann