219 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Justizausschusses
über die Regierungsvorlage (172 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Insolvenzrechtseinführungsgesetz und die Konkursordnung geändert werden (Schuldenberatungs-Novelle - Schu-Nov)
Für beratungssuchende Schuldnerinnen und Schuldner ist es in der Praxis schwierig, die vom Bundesministerium für Justiz bevorrechteten – unentgeltlich tätigen – Schuldnerberatungsstellen von anderen zu unterscheiden, die die Bevorrechtungsvoraussetzungen nicht erfüllen. Durch eine einheitliche Kennzeichnung und die Festlegung einer aussagekräftigeren Bezeichnung sollen bevorrechtete Schuldnerberatungsstellen auch für unerfahrene Personen eindeutig erkennbar gemacht werden. Anstelle der Bezeichnung „bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle“ soll die aussagekräftigere Bezeichnung „anerkannte Schuldenberatungsstelle“ gesetzlich festgelegt werden. Überdies sollen diese Schuldenberatungsstellen zur Führung einer einheitlichen Kennzeichnung (Bundeswappen mit der Wortfolge „Staatlich anerkannte Schuldenberatung“) berechtigt und verpflichtet werden.
Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. September 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin die Abgeordneten Barbara Riener, Mag. Gernot Darmann, Mag. Elisabeth Grossmann sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (172 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 09 20
Ridi Steibl Mag. Heribert Donnerbauer
Berichterstatterin Obmann