250 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Familienausschusses
über die Regierungsvorlage (229 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
Derzeit kann das Kinderbetreuungsgeld (KBG) nur in einer fixen Höhe von rund 436 Euro im Monat bezogen werden. Für manche Eltern, die etwa allein erziehend sind oder schon vor Ablauf der höchstmöglichen Bezugsdauer (Vollendung des 30./36. Lebensmonates des Kindes) wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, ist der monatliche Betrag nicht ausreichend bzw. können sie aufgrund der Zuverdienstgrenze einen Teil der Monate nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen wäre eine Wahlmöglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld zwar zu einem höheren monatlichen Auszahlungsbetrag, jedoch für einen kürzeren Bezugszeitraum, konsumieren zu können, von Vorteil. Auch Eltern, die bereits vor 2008 Kinderbetreuungsgeld beziehen, sollen ab dem Jahr 2008 von der Wahlmöglichkeit Gebrauch machen können.
Im Regierungsprogramm wurde daher die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes durch eine Wahlmöglichkeit für die Eltern sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze vorgesehen. In Entsprechung dieses Regierungsübereinkommens bzw. darüber hinaus sollen nun 3 Varianten für den Leistungsbezug geschaffen werden. Ab dem Jahr 2008 soll weiters die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld angehoben werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechend zu fördern. Insbesondere zur Unterstützung von Alleinerziehenden wird auch beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld die Zuverdienstgrenze angehoben.
Um zu vermeiden, dass bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze das gesamte, im Kalenderjahr gebührende Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden muss, soll es in Hinkunft eine Einschleifregelung geben, wonach der die Zuverdienstgrenze übersteigende Betrag das gebührende Kinderbetreuungsgeld reduziert.
Die Wahlmöglichkeit von höheren KBG-Tagsätzen bei kürzerer Bezugsdauer erfordert Anpassungen bei den nachzuweisenden Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.
In einigen Fällen fallen die Zuständigkeit für die Administration des Kinderbetreuungsgeldes bzw. für die Krankenversicherung auseinander. Deshalb sieht der Entwurf eine Vereinheitlichung dahingehend vor, dass in Hinkunft für das Verfahren und die Krankenversicherung derselbe Krankenversicherungsträger zuständig ist.
Im Karenzgeldgesetz sind legistische Anpassungen durchzuführen, im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ist eine Klarstellung zum Wochengeld erforderlich.
Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Oktober 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Sabine Mandak, Barbara Rosenkranz, Ursula Haubner, Nikolaus Prinz, Karl Öllinger, Bettina Stadlbauer, Anna Höllerer und Barbara Zwerschitz sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Steibl.
Ein von der Abgeordneten Sabine Mandak eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (229 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 10 11
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler Ridi Steibl
Berichterstatterin Obfrau