321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (283 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie am 20. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner und Dkfm. Dr. Hannes Bauer einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Konsumentenschutzgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Änderung des § 3 Abs. 5 KSchG stellt klar, dass dem Verbraucher auch bei einer Verletzung der gewerberechtlichen Regeln für Werbeveranstaltungen (siehe § 57 Abs. 5 und 6 Gewerbeordnung 1994) der Rücktritt vom Vertrag zusteht.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Ridi Steibl, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Peter Marizzi, Veit Schalle, Franz Kirchgatterer, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Mag. Werner Kogler, Mag. Johann Maier und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Kurt Eder gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 20

                                      Kurt Eder                                                             Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann