328 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (280 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird

In der praktischen Vollziehung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes hat sich gezeigt, dass in einigen Bereichen ein zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. So wurde zwar in den bisherigen vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführten Auswahlverfahren bezüglich der Dienstleister für die beschränkten Bodenabfertigungsdienste (Gepäckabfertigung, Vorfelddienste und Fracht- und Postabfertigung) sehr wohl ein rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt und der von der Richtlinie 96/67/EG in Art. 21 geforderte Rechtsschutz gewährt, es fehlen jedoch bis dato diesbezügliche explizite Regelungen. Diese Lücke soll mit den vorliegenden Änderungen geschlossen werden.

Weiters hat sich gezeigt, dass es im Bereich der Festlegung von Tarifen für den Zugang zu zentralen Infrastruktureinrichtungen kaum Eingriffsmöglichkeiten für die Genehmigungsbehörde gibt. Es soll daher für den Fall der unrechtmäßigen Festlegung der Infrastrukturtarife ein behördliches Regulativ geschaffen werden.

Die übrigen Novellierungsvorschläge führen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – zu keinen inhaltlichen Änderungen, sondern sollen lediglich Unklarheiten ausräumen oder Redaktionsversehen bereinigen. Die wenigen inhaltlichen Änderungen sollen zu einer effizienteren Vollziehung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes führen.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Christoph Kainz die Abgeordnete Bettina Hradecsni sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Christoph Kainz gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (280 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 21

                                Christoph Kainz                                                                      Kurt Eder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann