329 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über die Regierungsvorlage (230 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle)
Es werden mit der vorliegenden Novelle die notwendigen Anpassungen im FSG betreffend Inkrafttreten der Verordnung 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates mit 11.4.2007 vorgenommen. Seitens WKÖ und Arbeiterkammer wurde angeregt, dass zur Vereinfachung des Erwerbes der Grundqualifikation gemäß der Richtlinie EWG 2003/59 des Rates für Lehrlinge des Berufes „Berufskraftfahrer“ die praktische Fahrprüfung mit der praktischen Fahrprüfung der genannten Richtlinie zusammengelegt wird. Weiters wird die eine oder andere Regelung der 8. FSG-Novelle angepasst, weil sich gezeigt hat, dass eine andere Vorgangsweise praxisgerechter wäre, bzw. einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Außerdem sollen die Unsicherheiten betreffend die Umschreibung palästinensischer Führerscheine eindeutig geregelt werden sowie die Vorgehensweise der Behörden im Umgang mit ausländischen EWR-Führerscheinen präzisiert werden.
Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Gerhard Steier die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Barbara Zwerschitz, Ing. Hermann Schultes, Sigisbert Dolinschek, Mag. Helmut Kukacka sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Gerhard Steier gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (230 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 11 21
Gerhard Steier Kurt Eder
Berichterstatter Obmann