336 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Justizausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (299 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicherheitsbehörden, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozessordnung, das OGH-Gesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz, das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Weingesetz geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz II) (299 d.B.), hat der Justizausschuss am 22. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Mag. Heribert Donnerbauer mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Außenhandelsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Änderungen dienen der Anpassung an die neue Systematik der Strafprozessordnung in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004. Auf Grund der Struktur des neuen einheitlichen Ermittlungsverfahrens wäre künftig nicht mehr auf ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren, sondern allgemein auf das Strafverfahren nach der Strafprozessordnung abzustellen. Die Differenzierung zwischen gerichtlich anhängigem Strafverfahren und Zurücklegung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft nach sicherheitsbehördlichen Vorerhebungen gehört somit der Vergangenheit an. Die Änderung in § 37 ist rein terminologischer Natur und dient der Anpassung an § 31 StPO. Mit der Anpassung in § 38 Abs. 1 soll an Kompetenz der Staatsanwaltschaft zur Anordnung der Sicherstellung angeschlossen werden.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim und Mag. Albert Steinhauser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer das Wort.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 22

                                 Barbara Riener                                                       Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann