34 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über die Regierungsvorlage (25 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 geändert werden

Im Jahr 2006 fielen durch die Dürre bzw. durch das negative Zusammenwirken von Dürre und anschließenden intensiven Regenfällen in erheblichem Ausmaß Grünland und sonstige Futterflächen von landwirtschaftlichen Betrieben im Süden (Kärnten), den westlichen Ländern Österreichs (Vorarlberg und Teile Salzburgs), sowie vor allem in der niederösterreichischen Region Waldviertel für die Futterversorgung aus oder es kam zu erheblichen Qualitätsminderungen an Futtergrundlagen. Auch die Ermöglichung der Nutzung von Stilllegungsflächen zu Fütterungszwecken auf Grund der (nicht verlautbarten) Entscheidung der Kommission vom 4. August 2006 kann den Bedarf nicht völlig abdecken.

Eine Maßnahme für eine nationale Beihilfe zum Zukauf von Raufutter, Raufutterersatzprodukten und sonstigen pflanzlichen Ersatzfuttermitteln ähnlich wie jene, die sich schon in vergangenen Jahren bewährt haben, soll daher auch im Rahmen der Beihilfe auf Grund der widrigen Witterungsverhältnisse des Jahres 2006 wieder durchgeführt werden. Die Europäische Kommission hat für die vergangenen Ereignisse die entsprechenden Beihilfegenehmigungen erteilt. Dies ist wieder zu erwarten, zumal die widrigen Witterungsverhältnisse nicht auf Österreich beschränkt waren, sondern auch Nachbarländer, wie z.B. Deutschland, Dürreschäden erlitten haben.

Mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2005 (HWG 2005) wurde der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, in den Jahren 2005 und 2006 dem Katastrophenfonds zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, um die außergewöhnlichen Schäden, die durch das Hochwasser im Sommer 2005 entstanden sind, zu beseitigen. In den Bundesfinanzgesetzen 2005 und 2006 ist dafür eine Ausgabenüberschreitungsermächtigung in Höhe von rd. 250 Mio. Euro vorgesehen, die bisher im Ausmaß von größenordnungsmäßig 170 Mio Euro ausgenützt wurde.

Im Herbst 2006 wurden einige Beschwerden bei Beschwerdekommissionen eingebracht, wobei diese Fälle an die zuständigen Stellen der Länder zur inhaltlichen Entscheidung zurückverwiesen wurden. Möglicherweise resultieren aus diesen Verfahren Zahlungen des Katastrophenfonds erst im Jahre 2007, zudem ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Beschwerden eingebracht werden.

Die Geltungsdauer des HWG 2005 soll daher um ein Jahr verlängert werden, um die Bedeckung der Zahlungen aus dem Katastrophenfonds jedenfalls sicherzustellen.

 

Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. März 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Franz Eßl die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Marianne Hagenhofer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (25 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 03 01

                                       Franz Eßl                                                                           Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann