344 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über die Regierungsvorlage (284 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) geändert wird
Das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG), BGBl. I Nr. 179/2004, sieht als Übergangsbestimmung vor, dass der elektronische Gesundheitsdatenaustausch auch dann bis zum 31.12.2007 durchgeführt werden darf, wenn er den Bestimmungen des Abschnitt 2 dieses Bundesgesetzes nicht entspricht.
Die zur Sicherstellung der Datensicherheitsbestimmungen notwendigen Anforderungen sind mittels Verordnungen zu konkretisieren. Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen sind in den §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 5 GTelG vorgesehen.
Der Entwurf für eine diesen Verordnungsermächtigungen entsprechende Gesundheitstelematikverordnung (GTelV) wurde zwar erstellt, von einer förmlichen Begutachtung bzw. Erlassung wurde bislang jedoch aus folgenden Gründen Abstand genommen:
Im Laufe des Jahres wurden Novellierungen des e-Government-Gesetzes und des Signaturgesetzes in Angriff genommen, die aufgrund diverser Verweisungen eine Grundlage des GTelG und damit auch der GTelV bilden. Insbesondere die Ergebnisse der Änderungen im Bereich der Signaturen bilden eine wesentliche Voraussetzung für die endgültige Ausgestaltung der in der GTelV zu regelnden qualitativen Anforderungen an die beim elektronischen Gesundheitsdatenaustausch zu verwendenden Signaturen.
Ebenfalls im Laufe des Jahres wurden erste Beschlüsse betreffend die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gefasst. Insbesondere mit der Folgestudie zur Machbarkeitsstudie und den darauf aufbauenden Detailplanungen wird eine Konkretisierung des legistischen Handlungsbedarfs angestrebt, die auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der GTelV haben kann.
Die Erlassung der GTelV erschien daher im Hinblick auf einen daraus allenfalls resultierenden Adaptierungsbedarf des Entwurfes wenig zweckmäßig.
Ferner bedarf die technisch-organisatorische Umsetzung der Verordnungsinhalte und damit die Schaffung der Voraussetzungen für die Vollziehung des GTelG eines angemessenen Vorbereitungs- und Durchführungszeitraums für die damit verbundene Adaptierung der lokalen IKT-Infrastrukturen. Dieser Zeitrahmen stünde auch bei einer sofortigen Erlassung der GTelV nicht ausreichend zur Verfügung.
Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Barbara Riener die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Mag. Johann Maier, August Wöginger, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Ursula Haubner, Ing. Norbert Hofer sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (284 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 11 23
Barbara Riener Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
Berichterstatterin Obfrau