345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über die Regierungsvorlage (308 der Beilagen): VEREINBARUNG gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Im Rahmen des vorgezogenen Finanzausgleichs wurde auch eine neue Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG verhandelt.

Nach intensiven Verhandlungen einigten sich die Vertragsparteien auf die Weiterführung der mit der Gesundheitsreform 2005 eingeleiteten Organisations- und Finanzierungsreform, die insbesondere die Kooperation zwischen den einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens weiter intensivieren soll.

In Entsprechung dieser Einigung wurde zwischen dem Bund und den Ländern als Vertragsparteien der Text der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens fixiert.

Diese Vereinbarung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft. Die Vereinbarung BGBl. I Nr. 73/2005 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft. Die zur Durchführung der Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind, jedenfalls soweit es die Umsetzung der finanzierungs- und organisationsrechtlichen Bestimmungen dieser Vereinbarung betrifft, mit 1. Jänner 2008 in Kraft zu setzen.

Mit den in der neuen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens festgeschriebenen Maßnahmen sind im Wesentlichen folgende Zielsetzungen verbunden:

-       Überwindung der strikten Trennung der einzelnen Sektoren des Gesundheitswesens und Forcierung der Abstimmung in der Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens;

-       Langfristige Sicherstellung der Finanzierbarkeit des österreichischen Gesundheitswesens;

-       Fortsetzung der Arbeiten zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen sowie zum Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA, eCard, eHealth).

Zur Erreichung dieser Zielsetzungen umfasst diese Vereinbarung folgende wesentliche Punkte:

-       Laufzeit 2008 bis einschließlich 2013;

-       Forcierung der Maßnahmen zur Sicherstellung einer am Interesse der Patient/inn/en orientierten, integrierten und sektorenübergreifenden Planung, Steuerung und Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens einschließlich der Nahtstellen zwischen den einzelnen Sektoren; Weiterentwicklung und Ergänzung des Österreichischen Strukturplans Gesundheit;

-       Fortführung der Implementierung und Intensivierung der systematischen Qualitätsarbeit zur flächendeckenden Sicherung und Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen;

-       Fortsetzung der Arbeiten zum Auf- und Ausbau der für das Gesundheitswesen maßgeblichen Informations- und Kommunikationstechnologien (wie ELGA, eCard, eHealth) zur Sicherung des Rechts sowohl der Patient/inn/en als auch der Behandler/innen auf Zugang zur Information;

-       Orientierung an zentralen Grundsätzen des Public Health;

-       Entwicklung von Modellen für bedarfsorientierte Versorgung;

-       Beibehaltung der Bundesgesundheitsagentur mit einer Bundesgesundheitskommission und der Landesgesundheitsfonds mit Gesundheitsplattformen auf Länderebene;

-       Erhöhung der finanziellen Beiträge der Bundesgesundheitsagentur (des Bundes) und Fortschreibung der Beiträge der Länder, der Gemeinden sowie der Träger der Sozialversicherung an die Landesgesundheitsfonds;

-       Weiterentwicklung und Ausbau des Kooperationsbereiches (Reformpool) zwischen den Ländern und der Sozialversicherung

-       Fortsetzung und Weiterentwicklung des leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierungssystems in Entsprechung nationaler und internationaler Entwicklungen und damit abgestimmte Erarbeitung sektorenübergreifender Abrechnungsmodelle für das Gesundheitswesens, insbesondere für den ambulanten Bereich;

-       Förderung des Transplantationswesens, Finanzierung von Planungen und Strukturveränderungen, Förderung von wesentlichen Gesundheitsvorsorgeprogrammen und Behandlungsmaßnahmen von überregionaler Bedeutung;

-       Sicherstellung und Weiterentwicklung der bestehenden Dokumentation und Erfassung weiterer Daten, Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen zur Sicherstellung vergleichbarer Datengrundlagen für den gesamten ambulanten Bereich;

-       Einrichtung des Sanktionsmechanismus;

-       Schutzklausel für Bund und Träger der Sozialversicherung sowie für Städte und Gemeinden;

-       Sicherstellung der Versorgung in- und ausländischer Gastpatienten/innen durch entsprechende Abgeltungsregelungen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat die gegenständliche Vereinbarung in seiner Sitzung am 23. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters August Wöginger die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Michael Ehmann, Erwin Spindelberger, Dr. Sebastian Eder, Ing. Norbert Hofer, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Peter Haubner, Barbara Riener, sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (308 d.B.) wird genehmigt.

Wien, 2007 11 23

                               August Wöginger                                             Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau