354 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (304 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz und das Heeresversorgungsgesetz geändert werden

Durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 116/2006 wurde das Heeresversorgungsgesetz dahingehend geändert, dass für den Anspruch auf Beschädigtenrente anstelle der bisher erforderlichen Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 vH eine solche von 20 vH genügt. Durch die Verweisung des Impfschadengesetzes auf die Rentenbestimmungen des Heeresversorgungsgesetzes gilt diese Änderung auch für den Bereich des Impfschadengesetzes.

 

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll nunmehr auch in den üblichen Bereichen des sozialen Entschädigungsrechts (Kriegsopferversorgungsgesetz, Opferfürsorgegesetz) diese begünstigende Maßnahme nachvollzogen werden.

 

Aus den finanziellen Erläuterungen der Regierungsvorlage ergibt sich, dass von dieser Neuregelung des Rentenanspruches im Jahr 2008 etwa 2800 Personen betroffen sein werden, sodass bei jährlichen Fallkosten von 630 Euro mit einem Jahresaufwand von rund 1,8 Millionen Euro gerechnet werden kann. Der Mehrbedarf wird in der Folge kontinuierlich fallen und voraussichtlich im Jahr 2012 1,46 Millionen Euro betragen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. November 2007 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Mag. Christine Lapp, Werner Amon, MBA sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (304 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 27

                        Gabriele Heinisch-Hosek                                                         Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau