360 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (300 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das ORF-Gesetz, das Journalistengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz, das Land­arbeitsgesetz 1984 und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 27. November 2007 auf Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeiterkammergesetz 1992 zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit der Novelle zum Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz werden freie Dienstnehmer/innen in den Geltungsbereich der Abfertigung Neu einbezogen und damit Arbeitnehmer/inne/n gleichgestellt.

Mit dem vorliegenden Antrag sollen freie Dienstnehmer/innen – auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind oder arbeitslos werden – auch hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehörigkeit Arbeitnehmer/inne/n gleichgestellt werden.

Dies bedeutet, dass sie

         1.    in den Interessenvertretungsauftrag (§ 1 AKG) der Arbeiterkammern fallen und von deren Aufgabenstellung mit umfasst sind,

         2.    aktiv und passiv zu den Vollversammlungen wahlberechtigt sind,

         3.    hinsichtlich der Erfassung der Wahlberechtigung nach § 33 AKG bzw. bei Arbeitslosigkeit nach § 34 AKG zu behandeln sind,

         4.    analog Arbeitnehmer/inne/n umlagepflichtig sind.

Die Einbeziehung der freien Dienstnehmer/innen ist sachlich gerechtfertigt, da sie in ihrer Interessenlage Arbeitnehmer/inne/n wegen der wie bei Arbeitnehmer/inne/n gegebenen wirtschaftlichen Abhängigkeit – trotz des unterschiedlichen vertragsrechtlichen Status, der auch nach Gleichstellung hinsichtlich der Arbeiterkammerzugehörigkeit unterschiedlich bleibt – gleich zu halten sind.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Franz Riepl, Ridi Steibl, Ing. Norbert Hofer, Mag. Birgit Schatz, Sigisbert Dolinschek, Werner Amon, MBA, Karl Öllinger sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek das Wort.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Ridi Steibl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 27

                                      Ridi Steibl                                                                      Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau