381 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (307 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel „Bildung“ unter Z 9 (Schule der 10- bis 15-Jährigen im Bereich der Schulpflicht) die „weitere Verbesserung der Bildungschancen von Schülern und Schülerinnen und differenziertes Eingehen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen Kindes“ vor. In Umsetzung dieses Zieles und anderer bildungspolitischer Zielsetzungen (zB weitestmögliche Vermeidung des Wiederholens von Schulstufen durch pädagogische und organisatorische Maßnahmen) soll durch den vorliegenden Entwurf die Treffsicherheit in der Wahl der richtigen Schule (Bildungslaufbahnentscheidung) erhöht werden. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen bewirkt werden, allen voran die Verlegung der Entscheidung über die weitere Bildungslaufbahn von der 4. Klasse Volksschule an das Ende der Sekundarstufe.

Es sollen daher an verschiedenen Schulstandorten (öffentliche Hauptschulen oder Allgemein bildende höhere Schulen) vierjährige Modellversuche eingerichtet werden. Der Schulbetrieb in den Modellversuchen soll dem Grundprinzip der Individualisierung folgen und durch zahlreiche Maßnahmen der inneren Differenzierung die Schüler und Schülerinnen bestmöglich auf die für sie richtige Bildungslaufbahn vorbereiten und somit auch die bekannten „Nahtstellensituationen“ entschärfen.

Im Detail werden vor allem pädagogische und organisatorische Konzepte, sog. Modellpläne, zu erstellen sein. Diese Modellpläne, die detailliert auf die pädagogischen Vorstellungen und organisatorischen Bedürfnisse der Modellschulen einzugehen haben, werden auf Antrag des Landesschulrates von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur erlassen.

Um den Erziehungsberechtigten weiterhin die Wahl des Schultyps für ihre Kinder nach Abschluss der 4. Klasse Volksschule zu belassen, wird gesetzlich sichergestellt, dass Allgemein bildende höhere Schulen oder zumindest Klassen derselben – sofern sie in einem politischen Bezirk zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Bestimmung existieren – weiterhin zu bestehen haben. Beteiligte Schulen können solche in der Trägerschaft des Bundes, des Landes oder der Gemeinde sein. Die Regelung des vorliegenden Entwurfes erfasst nur öffentliche Schulen, die Teilnahme allenfalls bestehender Privatschulen ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Privatschulgesetzes möglich und wird angestrebt.

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Elmar Mayer die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Silvia Fuhrmann, Dr. Robert Rada, Ursula Haubner, Mag. Gerald Hauser, Barbara Zwerschitz, Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer, Christian Faul, Dieter Brosz, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Peter Eisenschenk sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und der Ausschussobmann Abgeordneter Fritz Neugebauer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Fritz Neugebauer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE-Gesetz 2008, 306 dB XXIII. GP) wären die das derzeit auf der Basis des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes bestehende Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des Bildungswesens betreffenden Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2006 (Deregulierungsgesetz 2006), entsprechend zu adaptieren. Dies betrifft § 7 Abs. 6 des Schulorganisationsgesetzes, wonach das BIFIE bei der Betreuung, Kontrolle und Auswertung von Schulversuchen beratende Tätigkeit zukommen soll. Eine derartige Regelung befindet sich in der Regierungsvorlage zum BIFIE-Gesetz 2008 (306 dB XXIII. GP) und soll aus gesetzestechnischen Gründen aus dieser herausgelöst und durch vorliegenden Abänderungsantrag inhaltlich unverändert in die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (307 dB XXIII. GP), implementiert werden.

Dies erfordert eine entsprechende Ergänzung hinsichtlich des In-Kraft-Tretens (mit 1. Jänner 2008). Hiefür wäre in § 131 des Schulorganisationsgesetzes nunmehr Abs. 20 (anstatt Abs. 21) vorzusehen und dieser um § 7 Abs. 6 zu ergänzen.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Fritz Neugebauer mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von der Abgeordneten Barbara Zwerschitz eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Finanzierung der Modellversuche zur Neuen Mittelschule in Graz fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Elmar Mayer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 11 29

                                    Elmar Mayer                                                                  Fritz Neugebauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann