394 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (264 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen und hat nicht politischen Charakter. Es ist der unmittelbaren Anwendbarkeit im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG.

Das derzeit gültige Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland stammt aus dem Jahr 1970, ist veraltet und wirkt sich für Österreich in mehreren Belangen nachteilig aus. Über Initiative der österreichischen Wirtschaft erging bereits 1992 ein Revisionsersuchen an Griechenland, das schließlich zu einer Verhandlungsaufnahme im Jahr 1994 führte. Während Österreich damals eine Teilrevision bevorzugt hätte, war Griechenland nur zu einer Gesamtrevision des Abkommens bereit. Die damaligen Gegenforderungen Griechenlands hätten aber insgesamt zu einer Verschlechterung der Abkommenssituation geführt. Nach mehrjährigem Verhandlungsstillstand erklärte sich Griechenland Ende 2001 bereit, die Gespräche fortzuführen, wobei sich auch erstmals eine Kompromissbereitschaft abzeichnete. Im März 2002 wurden daher die Verhandlungen in Griechenland wieder aufgenommen. Nach abermaliger Unterbrechung konnten die Verhandlungen im Oktober 2005 abgeschlossen werden.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens (im folgenden: OECD-MA) aus dem Jahr 1992. Da es der ausdrückliche griechische Wunsch war, die Gespräche auf der Basis des Entwurfes aus dem Jahr 1994 fortzusetzen, sind in diesem Entwurf spätere Änderungen des OECD-MA nicht berücksichtigt.

Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Mag. Bruno Rossmann und der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (264 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2007 11 29

                          Ing. Hermann Schultes                                               Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann