396 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (268 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert wird (BFG-Novelle 2008)
Seit der Erstellung bzw. Verlautbarung des Bundesfinanzgesetzes 2008 sind Entwicklungen eingetreten, die Auswirkungen auf das Budget 2008 haben. Hiebei handelt es sich insbesondere um die Einfügung einer neuen Überschreitungsermächtigung sowie von rücklagefähigen Voranschlagsansätzen und um Anpassungen des Stellenplans.
Auf Grund der Verlängerung des Freiwilligen Sozialjahres um ein weiteres Jahr werden zusätzliche Budgetmittel in Höhe von 0,900 Millionen Euro bereitgestellt.
Durch die Einfügung von Voranschlagsansätzen in Artikel X Abs. 1 Z 2a wird dafür vorgesorgt, dass jene Budgetmittel, die der Klima- und Energiefonds im Jahr 2007 (noch) nicht tatsächlich benötigt hat, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen; das selbe Ziel soll durch die Ergänzung des Artikel X Abs. 1 Z 2b hinsichtlich der Budgetmittel für flussbauliche Projekte erreicht werden.
Die Einfügung eines neuen Paragrafen samt Voranschlagsansatz dient der Verrechnung der zweckgebundenen Einnahmen zur Finanzierung des Eisenbahnbasistunnels auf der Brennerachse; dabei handelt es sich um das von der ASFINAG zusätzlich auf der Brennerautobahn eingehobene und an den Bund weitergeleitete Benützungsentgelt. Die übrige Einfügung ist zur ordnungsgemäßen Verrechnung notwendig.
Die bereits erfolgte dienstrechtliche Umsetzung des Sabbaticals im BDG, VBG und im GehG machen die Anpassung des Allgemeinen Teils des Stellenplans erforderlich.
Die Tätigkeiten und Aufgaben der/des die Freistellung in Anspruch nehmenden Bediensteten müssen gemäß der dienstrechtlichen Bestimmungen entweder von einer/einem anderen Bundesbediensteten oder einer zum Zweck der Vertretung aufgenommenen Ersatzkraft wahrgenommen werden, damit die Dienstbehörden/Personalstellen der Inanspruchnahme des Sabbaticals zustimmen dürfen.
Der Gesetzesbeschluss betrifft die Änderung des Bundesfinanzgesetzes, weshalb gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG dem Bundesrat keine Mitwirkung zusteht.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gerhard Steier die Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Mag. Bruno Rossmann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Zu Ziffer 1:
75 % der Kosten, die den Haftinsassen als Vergütung für Gefangenenarbeit zustehen und die auf der Ausgabenseite zu verbuchen sind, werden im Kapitel 30 in gleicher Höhe als Vollzugskostenbeitrag einnahmenseitig verbucht. Um Rückstände des Jahres 2006 bei den Vollzugskostenbeiträgen zu bereinigen, sieht das Bundesfinanzgesetz 2008 die verrechnungstechnische Möglichkeit des Artikel V Abs. 1 Z 12 in Verbindung mit Artikel V Abs. 1 Z 4 vor. Da diese Rückstände jedoch bereits 2007 bereinigt werden konnten, ist die Ermächtigung der Z 12 im BFG 2008 nicht mehr erforderlich und konnte daher entfallen; ergänzend dazu wurde die Überschreitungsermächtigung im Artikel V Abs. 1 Z 4 entsprechend angepasst.
Zu Ziffer 2 und 3:
Mit der neu eingefügten Ermächtigung des Artikel V Abs. 1 Z 35 werden die erforderlichen Budgetmittel bereitgestellt, um in Fortsetzung der bisherigen Vorgangsweise auch im Jahr 2008 eine weitere Unterstützung der NS-Opfer und -Vertriebenen sicherzustellen. In diesem Sinn ist im Jahr 2008 für im Ausland lebende NS-Opfer und -Vertriebene und ihre Hinterbliebenen im Wege des Hilfsfonds eine Unterstützung für medizinische Zusatzleistungen und Maßnahmen der Altenbetreuung in Höhe bis zu insgesamt 2 Millionen Euro vorgesehen. Damit wird auch eine lange gestellte Forderung des Committee for Jewish Claims on Austria an Österreich erfüllt.
Zu Ziffer 4:
Zu Z 53:
Aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates vom 11. Juli 2007 wird eine Ausstellung unter der Patronanz der Bundesregierung zum Thema ‚90 Jahre Republik’ vorbereitet. Die damit zusammenhängenden Zahlungen werden grundsätzlich über das Österreichische Staatsarchiv laufen; deren Bedeckung erfolgt in den Kapiteln 12 ‚Unterricht und Kultur’ und 14 ‚Wissenschaft und Forschung’.
Zu Z 54:
Mit der Überschreitungsermächtigung in Z 54 wird für die Bereitstellung zusätzlicher Budgetmittel im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Tätigkeit der Österreichischen Entwicklungsbank vorgesorgt; mit dem Überschreitungsbetrag soll sowohl für die ‚Anlaufausgaben’ der Österreichischen Entwicklungsbank als auch für jene Ausgaben vorgesorgt werden, die bei der Umsetzung von Maßnahmen des Bundes durch die Österreichische Entwicklungsbank im Bereich technischer Kooperationen entstehen.
Zu Z 55:
Zusätzliche Budgetmittel von bis zu 0,95 Millionen Euro werden zur Förderung der Neusiedler Seebahn AG bereitgestellt, wobei die Bedeckung dieser Mehrausgaben primär durch Mehreinnahmen im Kapitel 65 und erst in zweiter Linie (sofern Mehreinnahmen nicht ausreichen sollten) durch Rücklagenauflösung im Ressortbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu bedecken sein werden.
Zu Ziffer 5:
Etwaige Ausgabeneinsparungen im Zusammenhang mit der Ausstellung ‚90 Jahre Republik’ sowie mit der Unterstützung von NS-Opfern und -Vertriebenen sollen zur Gänze einer Rücklage zugeführt werden können (Einfügung der Voranschlagsansätze 1/10128 und 1/15166).
Die übrigen Voranschlagsansätze dieser Ziffer waren bereits in der Regierungsvorlage enthalten.
Zu Ziffer 7 bis 9:
Im Zusammenhang mit dem neuen ab 2008 geltenden Finanzausgleich, mit der Errichtung der Österreichischen Entwicklungsbank und mit dem ab 2008 neu eingeführten Flexibilisierungsprojekt „Heeresunteroffiziersakademie“ sind neue Verrechnungspositionen einzufügen.
Weiters sind in Ziffer 9 Voranschlagsbeträge im Zusammenhang mit der Verlängerung der bereits laufenden Flexibilisierungsprojekte bzw. mit der Neuinstallierung eines zusätzlichen derartigen Projektes (Heeresunteroffiziersakademie) an die Projektprogramme anzupassen bzw. neu vorzusehen; dabei handelt es sich jeweils nur um saldoneutrale Umschichtungen innerhalb der jeweiligen Budgetkapitel.
Sämtliche Änderungen der Ziffern 7 bis 9 sind zur ordnungsgemäßen Verrechnung der vorstehend angeführten Maßnahmen erforderlich.
Zu Ziffer 10:
Um die Repräsentation Österreichs bei den Einrichtungen der Europäischen Union zu fördern und zu verstärken, wird zur Unterstützung der entsendenden Dienststellen die Möglichkeit geschaffen, befristet Ersatzkräfte auf Kosten des Sonderplanstellenkontingentes aufzunehmen.“
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 11 29
Gerhard Steier Jakob Auer
Berichterstatter Obmann