397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP
Bericht
des Budgetausschusses
über die Regierungsvorlage (267 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 2007 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2007 – BÜG 2007)
Verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 2007 nicht voraussehbar bzw. ziffernmäßig nicht abschätzbar waren, sind nunmehr aktuell geworden und bedingen bei ihrer Durchführung Überschreitungen bei verschiedenen Voranschlagsansätzen des Bundesvoranschlages 2007.
Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit.
Die Durchführung dieser Maßnahmen führt zu Überschreitungen von Ausgabenansätzen des Bundesvoranschlages, wobei der überwiegende Teil durch Auflösung von Rücklagen, der restliche Teil durch Ausgabenumschichtungen und Mehreinnahmen Bedeckung finden kann.
Die von den Ressorts auf Grund dieses Sachverhalts vorgelegten Überschreitungsanträge wurden, soweit sie der Genehmigung des Nationalrates bedürfen, in der Regierungsvorlage betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz 2007 zusammengefasst.
Der Budgetausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Peter Haubner die Abgeordneten Gerhard Steier, Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Mag. Bruno Rossmann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter und der Ausschussobmann Abgeordneter Jakob Auer.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Der Mehraufwand ergibt sich aufgrund des neu abzuschließenden Rahmenvertrages.
Der Aufgabenbereich der Austro Control – Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt GmbH hat sich im laufenden Jahr durch zusätzliche Agenden, die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie übertragen worden sind, erweitert. Dies betrifft insbesondere die Neuordnung des Prüfungswesens, die Einhaltung internationaler Standards bei Pilotenlizenzen, die Neuausrichtung der Flugmedizin sowie die Qualitätssicherung für den gesamten behördlichen Bereich.
Die Bedeckung der Mehrausgaben erfolgt durch Rücklagenauflösung (Rücklagenkonto 2985 Ugl 632).
Auf Grund dieser Erhöhung der Mehrausgaben um 1,204 Millionen Euro haben sich auch jeweils die Gesamtsumme im § 1 und im § 2 sowie der Betrag beim Voranschlagsansatz 2/51297 entsprechend erhöht.“
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Jakob Auer, Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2007 11 29
Peter Haubner Jakob Auer
Berichterstatter Obmann