Entschließung

Der Bundeskanzler wird gemeinsam mit dem Bundesminister für Landesverteidigung ersucht, entweder im Wege des Vollzugs eine Aufnahme der Piloten unter das Regime der Rechtsschutzversicherung zu erreichen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, eine dem § 83b Gehaltsgesetz (gesetzliche Verpflichtung des Bundeskanzlers zum Abschluss einer Gruppenrechtsschutzversicherung für Exekutivbeamte) nachempfundene Regelung für die Militärpiloten im Luftraumüberwachungsdienst auszuarbeiten und dem Nationalrat eine derartige Gesetzesinitiative vorzulegen. Darüber hinaus wird der Bundeskanzler ersucht, zu überprüfen, inwieweit eine derartige Rechtsschutzversicherung auf alle Militärpiloten und deren Besatzung und auf andere Soldaten ausgedehnt werden könnte.