402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (260 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Die Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. Nr. L 327 vom 22. Dezember 2000 (Wasserrahmenrichtlinie - WRRL) ist durch die Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. 215, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2003 in nationales Recht umgesetzt worden. Ziele sind u.a. die Erhaltung und Verbesserung der aquatischen Umwelt zur Sicherung oder Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der Oberflächengewässer.

Defizite gemäß den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie wurden vor allem bei den Abflussverhältnissen, der Gewässerstruktur (Morphologie) und bei der Durchgängigkeit der Fließgewässer festgestellt.

Durch einen gezielten Förderungsmitteleinsatz sollen Verbesserungen der Abflussverhältnisse, der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit der österreichischen Gewässer erreicht werden. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird daher ermächtigt, in den Jahren 2007 bis 2015 Förderungen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer zuzusagen, deren Ausmaß insgesamt dem Barwert von höchstens 140 Millionen Euro entspricht. Die Bereitstellung der hiefür erforderlichen Förderungsmittel erfolgt aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds. Förderfähige Maßnahmen sind vor allem die Beseitigung von Durchgängigkeitshindernissen, die Minderung der Auswirkungen des Schwalls durch bauliche Maßnahmen sowie die Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken. Letztere sollen nach diesem Bundesgesetz aber nur dann förderungsfähig sein, wenn sie nicht mit Maßnahmen des Hochwasserschutzes kombiniert sind, da für Maßnahmen im Rahmen des Hochwasserschutzes das Förderungsinstrumentarium des Wasserbautenförderungsgesetzes für den Schutzwasserbau zur Verfügung steht. Die Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken sind nach dem UFG somit nur dann förderfähig, wenn an dem Gewässer keine schutzwasserbaulichen Maßnahmen mehr anstehen und die Notwendigkeit zur alleinigen Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit durch schutzwasserbauliche Maßnahmen der Vergangenheit bedingt ist und somit auf Basis des WBFG keine Maßnahmen gesetzt werden können.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht die Verankerung einer neuen Förderungssäule für Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer im Rahmen der Wasserwirtschaftsförderung des UFG vor. Durch die Bereitstellung von Fördermittel im Ausmaß von insgesamt 140 Millionen EURO innerhalb des Zeitraumes zwischen 2007 und 2015 soll ein Anreiz zur Setzung der entsprechenden Maßnahmen gegeben werden. Die für die neue Förderschiene erforderlichen Mittel werden vollständig aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 03. Dezember 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Petra Bayr die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Karlheinz Kopf, Ing. Norbert Hofer, Peter Stauber, Dr. Ruperta Lichtenecker, Josef Broukal, Petra Bayr und Erwin Hornek sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Petra Bayr einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Um das Ankaufsziel gemäß § 35 UFG von 45 Millionen Tonnen zu erreichen, soll der Zusagerahmen um insgesamt 80 Millionen Euro aufgestockt werden. Derzeit ist in § 6 Abs. 2d 3. Satz vorgesehen, dass für 2007 zusätzlich 10 Millionen Euro, für 2008 zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Gemäß dem Abänderungsantrag soll dieser Satz ersetzt werden, so dass nun auch ab dem Jahr 2009 jährlich 20 Millionen mehr zur Verfügung gestellt werden.“

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Petra Bayr mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2007 12 03

                                     Petra Bayr                                                         Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau