407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 313/A(E) der Abgeordneten Gerhard Steier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Feinstaubbelastung aus Laserdruckern und Kopierern

Die Abgeordneten Gerhard Steier, Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. September 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschen verbringen zunehmend Lebenszeit in Innenräumen – am Arbeitsplatz, in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, aber auch in der Freizeit zuhause. Der Luftqualität von Innenräumen wird im Vergleich zu jener der Außenluft immer noch relativ wenig Beachtung geschenkt. Gerade in Innenräumen entsteht Feinstaub - durch Penetration aus der Außenluft und durch diverse Aktivitäten wie offene Feuer, Kochen, Staubsaugen, Klimaanlagen, Rauchen, aber auch durch die Nutzung von Laserdruckern und Kopierern.

Handelsübliche Laserdrucker-Toner bestehen aus farbgebenden Pigmenten, Harzen und Hilfsstoffen (wie Wachse, Magnetite, Metalloxide, Carrier-Substanzen,...); internationale Untersuchungen zahlreicher
Druckertoner haben höchst unterschiedliche Zusammensetzungen und Gehalte an darin enthaltenen Schwermetallen und Schwermetallverbindungen ergeben.

Laserdrucker emittieren während des Druckprozesses flüchtige organische Verbindungen (vor allem Benzol und Styrol), Ozon sowie feine und ultrafeine Feinstaub-Partikel durch freigesetzten Tonerstaub.

Über mögliche Gesundheitsgefahren durch Tonerstäube aus Laserdruckern und Kopierern wird in der Öffentlichkeit schon seit Jahren berichtet. Mittlerweile liegen auch mehrere deutsche Untersuchungen zur Problematik vor.

Die Kernaussagen dieser: „Der Betrieb von Laserdruckern kann zu einer Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel führen“ (UBA - Deutschland 02.2006). Während des Betriebes von Laserdruckern und vor allem bei deren Anlaufen erhöht sich die Zahl der Feinstäube (0,23-20 µm) im Raum; zu einer signifikanten Erhöhung kam es vor allem bei den ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel, 10 -1000 nm, Tonerstudie 02.2007). Je nach Hersteller variieren die Ergebnisse. Auch neuere Gerätetypen führen nicht unbedingt zu besseren Resultaten als ältere.

Vorliegende Untersuchungsergebnisse können aber eine akute Gesundheitsgefährdung durch den Betrieb von Laserdruckern am Arbeitsplatz weder ausschließen noch nachweisen.

Erst die in den letzten Jahren erfolgte Verfeinerung der Messmethoden macht die Erfassung von emittierten Nanopartikel möglich; über deren Zusammensetzung und damit deren gesundheitliche Auswirkungen ist noch immer zu wenig bekannt. Wissenschaftliche Berichte über die Wirkung von Tonerstäuben nach Langzeitexposition beim Menschen fehlen. Daher sind entsprechende Untersuchungen der Situationen in Österreich zu forcieren.

Die Verbreitung von Computern und Laserdruckern in Büros und Haushalten nimmt zu: Unternehmen sind fast durchgehend, österreichische Haushalte zu 67% mit PC und Drucker ausgestattet. Obwohl der überwiegende Anteil der Drucker in Büros Laserdrucker sind, finden angesichts sinkender Gerätepreise Laserdrucker auch in Haushalten zunehmend Verwendung. Die Vielzahl erhältlicher Drucker-Toner – Originale ebenso wie Refill-Produkte oder preisgünstigere No-Name-Produkte und die fehlende Kennzeichnung der Komponenten handelsüblicher Toner-Kartuschen machen mögliche gesundheitliche Risken für die KonsumentInnen nicht leicht erkennbar.

Auch der Kauf von Geräten mit bestehenden Prüfsiegeln, die nur an emissionsarme Geräte verliehen werden - wie z.B. der Blaue Engel, macht KonsumentInnen nicht gänzlich sicher: die RAL-UZ 122 als Basis für die Vergabe des Umweltzeichens für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker, Kopierer, Multifunktionsgeräte) enthält derzeit noch keine Kriterien für Feinstaubemissionen ultrafeiner Partikel. Gerade deswegen ist die Information der KonsumentInnen über die Feinstaubbelastung durch Laserdrucker und mögliche gesundheitliche Risken von besonderer Bedeutung.

Im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes – und hier vor allem speziell für besonders exponierte Personen wie MitarbeiterInnen von EDV-Abteilungen, Servicepersonal, .... – besteht angesichts der Feinstaubbelastung durch Druckertoner Handlungsbedarf. So sind bestehende Regelungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz an den neuesten Stand der Technik und an neue Erkenntnisse in der Forschung anzupassen. Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubbelastung durch Arbeitsplatz-Laserdrucker könnten Konzepte zur Reduzierung von Arbeitsplatzdruckern durch zentral installierte Netzwerkdrucker oder Stockwerkskopierer darstellen – wie derzeit im BMWA in Ausarbeitung (347/AB).

Dem Bereich der Bundesbeschaffung kommt eine ganz wesentliche Vorreiter-Rolle im Bereich der Minderung von Feinstaub-Emissionen aus Laserdruckern zu – daher ist bei der Bestbieterermittlung die Feinstaubemission neben den Kriterien der Total Cost of Ownership zu bewerten oder sofern es ein international anerkanntes Umweltgütesiegel gibt, das auf die Feinstaubemission entsprechend Rücksicht nimmt, dieses zu verlangen.“

 

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 18. Dezember 2007 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gerhard Steier die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Harald Vilimsky, Bettina Hradecsni sowie der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2007 12 18

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                       Mag. Johann Maier

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann