421 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (405 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag beinhaltet eine Anhebung der für die Berechnung der Studienbeihilfe maßgeblichen Einkommensgrenzen, die zuletzt 1999 angehoben worden sind. Darüber hinaus sieht die vorgeschlagene Novelle die besondere Förderung von Studierenden vor, die Kinderbetreuungspflichten haben; so soll erstmals die Zahl der Kinder von Studierenden berücksichtigt werden. Weiters soll die Förderung für gesundheitlich beeinträchtigte Studierende verbessert werden. Weitere vorgeschlagene Verbesserungen gelten der Anpassung an das „Bologna-System“, der Vereinfachung bei der Auszahlung, dem Instanzenzug im Rechtsmittelverfahren und der Berücksichtigung einer unverschuldeten Versäumung der Antragsfrist. Durch das neu vorgesehene Mobilitätsstipendium soll die Möglichkeit geschaffen werden, Studien, die zur Gänze in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes betrieben werden, zu unterstützen. Schließlich sollen die Mittel für Leistungs- und Förderungsstipendien zusammengefasst und erhöht werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters, des Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, die Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Birgit Schatz, Bettina Stadlbauer, Mag. Dr. Martin Graf, Mag. Melitta Trunk, DDr. Erwin Niederwieser, Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Beatrix Karl und Mag. Karin Hakl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (405 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 01 22

                      Mag. Heribert Donnerbauer                                                  Mag. Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann