424 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über den Antrag 423/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Altersgrenzen für Stipendienbezieher/innen

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Oktober 2007 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Im Sinne des lebenslangen Lernens sollte es jedem/jeder Bürger/in, unabhängig von seiner/ihrer finanziellen Situation und seinem/ihrem Alter, frei stehen und möglich sein, sich weiter zu bilden. Ziel von politischen Maßnahmen muss es sein, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener, die über ein niedriges Einkommen verfügen, sollten deshalb finanziell unterstützt werden. So sollte auch unabhängig von Alter und Einkommen ein Studium begonnen werden können.

 

Derzeit liegt die Altersgrenze für den Erhalt einer Studienbeihilfe bei maximal 35 Jahren. Über 35jährigen Personen wird daher für Weiterbildungsmaßnahmen keine finanzielle Unterstützung gewährt. Damit wird Personen, die eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben und nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um sich ein Studium zu finanzieren, die Chance genommen, sich im Sinne des lebenslangen Lernens weiter zu bilden. Um allen BürgerInnen die gleichen Bildungs- und Ausbildungschancen zu gewähren, ist es notwendig, die Altersgrenze für StipendienbezieherInnen anzuheben. Über das genaue Ausmaß der Anspruchsberechtigung sind politische Verhandlungen aufzunehmen.“

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin, der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, die Abgeordneten Josef Broukal, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Gernot Darmann, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Birgit Schatz, Bettina Stadlbauer, Mag. Dr. Martin Graf, Mag. Melitta Trunk, DDr. Erwin Niederwieser, Silvia Fuhrmann, Mag. Dr. Beatrix Karl und Mag. Karin Hakl sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 01 22

                              Mag. Birgit Schatz                                                          Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann