428 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (257 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Ziel des in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltenen Staatsvertrages ist es, die Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich, das heißt die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen, Prüfungen und akademischen Graden, in bestimmten Aspekten festzulegen und dadurch die Hochschulen von der Bewertung der akademischen Teilleistungen im Einzelfall zu entlasten. Auf die automatische Anerkennung von Studien wird verzichtet. Entscheidungen hinsichtlich der Berufsausübung bleiben unberührt. Für Österreich ist der Bereich der Universitäten, der Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge sowie der Privatuniversitäten umfasst.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Silvia Fuhrmann.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (257 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2008 01 22

                                Silvia Fuhrmann                                                            Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann