429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (258 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Der in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Staatsvertrag schafft den rechtlichen Rahmen für die Förderung der bilateralen Beziehungen im Wissenschafts- und Forschungsbereich, vor allem der gemeinsamen Teilnahme an europäischen und anderen internationalen Forschungsprogrammen, insbesondere durch die Finanzierung von Mobilitätskosten, die durch die beiden Vertragsparteien auf der Grundlage der Gegenseitigkeit erfolgen soll.

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, berührt werden.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 22. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Wissenschaftsausschuss vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (258 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2008 01 22

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                       Mag. Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann