440 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über die Regierungsvorlage (223 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO-Interpol) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang

Am 26. Jänner 2006 hat die Bundesregierung einen gemeinsamen Bericht der Bundesministerin für Inneres und der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten über die Ansiedelung der Interpol Anti-Korruptionsakademie zustimmend zur Kenntnis genommen (sh. Pkt. 35 des Beschl.Prot. Nr. 120). Am 27. April 2006 hat sie Verhandlungen mit ICPO-Interpol über ein Amtssitzabkommen für die Interpol-Anti-Korruptionsakademie genehmigt (sh. Pkt. 10 des Beschl.Prot. Nr. 131). Auf der Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 14. November 2006 wurde am 14. Dezember 2006 von Bundesministerin Prokop, Landeshauptmann Pröll und Interpol-Generalsekretär Noble ein gemeinsamer „Letter of Intent“ zur Errichtung der International Anti-Corruption-Academy (IACA) in Laxenburg unterzeichnet, der auch auf einen zeitnahen Abschluss des Amtssitzabkommens zwischen der Republik Österreich und Interpol Bezug nahm (sh. Pkt. 81 des Beschl.Prot. Nr. 147). Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen Österreich und ICPO-Interpol über den Abkommenstext genehmigte die Bundesregierung die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO-Interpol) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich (sh. Pkt. 24 des Beschl.Prot. Nr. 21 vom 11. Juli 2007). Das Abkommen wurde daraufhin am 17. Juli 2007 von Herrn Bundesminister Platter und Interpol-Generalsekretär Noble unterzeichnet.

Das vorliegende Abkommen regelt den Status der Interpol-Anti-Korruptionsakademie in Österreich, um dieser die Wahrnehmung ihrer Funktionen zu ermöglichen. Von Seiten der Republik Österreich wird Interpol bzw. dessen Anti-Korruptionsakademie derselbe Status wie anderen in Österreich angesiedelten internationalen Organisationen gewährt. Inhaltlich orientiert sich das vorliegende Abkommen daher an mit vergleichbaren internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich abgeschlossenen Abkommen (etwa dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts, BGBl. Nr. 672/1990, und dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung, ICMPD, über den Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung, BGBl. III Nr. 145/2000).

Interpol beabsichtigt, mit der Interpol Anti-Korruptionsakademie eine weltweite Fachplattform für die Aus- und Fortbildung von Bedarfsträgern für Korruptionsbekämpfung, insbesondere aus dem polizeilichen und justiziellen Bereich, zu schaffen. Die Tätigkeit der Akademie umfasst neben der Lehre auch akademische Forschung. Das Abkommen sieht eine Anerkennung der Akademie als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des österreichischen Rechts vor.

Die Ansiedelung der Interpol Anti-Korruptionsakademie trägt maßgeblich zur Stärkung des „Sicherheits-Amtssitzstandortes“ Österreich bei, da eine enge thematische Verknüpfung zu internationalen Organisationen in Österreich besteht (z.B. United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC). Österreich hat deshalb ein großes Interesse an der Ansiedelung der Akademie.

Gemäß dem Ministerratsbeschluss vom 26. Jänner 2006 (sh. Pkt. 35 des Beschl.Prot. Nr. 120) soll sich das Ausmaß und die Dauer der finanziellen Beteiligung Österreichs an den Amtssitzkosten an jenen orientieren, die anderen seitens der Republik Österreich geschlossenen Amtssitzabkommen zugrunde liegen. Auf dieser Grundlage wurde innerhalb Österreichs eine Einigung über die finanzielle Beteiligung des Bundes und des Landes Niederösterreich erzielt, die von der Bundesregierung am 11. Juli 2007 genehmigt wurde (sh. Pkt. 24 des Beschl.Prot. Nr. 21).

 

Der gegenständliche Staatsvertrag hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Er enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Der Staatsvertrag hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist (vgl. unten stehende Ausschussfeststellung).

 

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 24. Jänner 2008 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten vertritt weiters einstimmig die Auffassung, dass die Bestimmungen des Staatsvertrages zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert sind, sodass sich eine Beschlussfassung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages erübrigt.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

         Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (ICPO-Interpol) über den Amtssitz der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich samt Anhang wird genehmigt.

Wien, 2008 01 24

                         Adelheid Irina Fürntrath                                                        Rudolf Parnigoni

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann