449 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2006) (III-114 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in die Abschnitte

         1.    Einleitung;

         2.    Die Kriminalität im Spiegel des Kriminalitätsberichts;

         3.    Lagebilder betreffend ausgewählte Deliktsformen;

         4.    Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung;

         5.    Menschenrechtsbeirat;

         6.    Migrationswesen;

         7.    Internationale Zusammenarbeit;

         8.    Staatsbürgerschafts- und Passangelegenheiten;

         9.    Initiativen auf dem Gebiete der Gesetzgebung;

         10.  Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten;

         11.  Waffenwesen;

         12.  Festnahmen und Demonstrationen;

         13.  Krisen- und Katastrophenschutz, Zivilschutz, Flugpolizei,

                Entminungs- und Entschärfungsdienst;

         14.  Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege;

         15.  Gerichtliche Strafenpraxis;

         16.  Maßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege sowie

         17.  Personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden

gegliedert, wobei die Abschnitte 2 bis 13 vom Bundesministerium für Inneres und die Abschnitte 14 bis 17 vom Bundesministerium für Justiz erstellt wurden.

Der zweite Abschnitt enthält eine Reihe von Statistiken. Ihnen zufolge sind die Verbrechen im Berichts­jahr gegenüber 2005 von 148.748 auf 135.121 zurückgegangen; dies bedeutet eine Abnahme von 9,2 Prozent. Die Zahl der Vergehen ist um 0,5 Prozent gesunken, nämlich von 456.524 auf 454.374. Bei der Gesamtzahl aller strafbaren Handlungen ist mit minus 2,6 Prozent eine Abnahme von 605.272 Fällen auf 589.495 Fälle zu verzeichnen.

Die Gesamtsumme aller strafbaren Handlungen, Verbrechen und Vergehen ist daher insgesamt zurück­gegangen.

Die Aufklärungsquote der Gesamtkriminalität zeigt gegenüber dem Jahr 2005 mit 39,6 Prozent eine leichte Abnahme. Die Aufklärungsquote der Verbrechen konnte von 18,9 Prozent auf 20,3 Prozent gesteigert werden. Im Gegensatz dazu hat die Aufklärungsquote für Vergehen um 1,9 Prozent abgenommen und beträgt nunmehr 44,5 Prozent.

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 2006 23.207 Verbrechen geklärt werden. Dies entspricht einer Abnahme von 3,7 Prozent gegenüber 2005. Bei den Vergehen war ein Senkung der absoluten Zahl der aufgeklärten Fälle um 4,6 Prozent zu verzeichnen, bei allen gerichtlich strafbaren Handlungen ergab sich eine Abnahme von 4,3 Prozent.

Der vierte Abschnitt befasst sich mit personellen, organisatorischen, technischen und baulichen Maß­nahmen zur Verbesserung der Verbrechensverhütung und Verbrechensaufklärung und berichtet auch über die Ausbildung in diesem Bereich.

Der fünfte Abschnitt berichtet über die Tätigkeiten und Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates.

Der sechste Abschnitt “Migrationswesen” befasst sich im Einzelnen mit dem Aufenthalts-, Asyl- und Fremdenwesen, der Bundesbetreuung für Asylwerber, der Integration und Migration.

Der siebente Abschnitt beschäftigt sich eingehend mit der Internationalen Zusammenarbeit.

Staatsbürgerschafts- und Passangelegenheiten sind im Abschnitt acht dargestellt. Insgesamt wurden 26.259 Personen eingebürgert, was eine Abnahme gegenüber dem Jahr 2005 um 25,9 Prozent bedeutet. Die Zahl der ausgestellten Reisepässe und Kinderpässe stieg aufgrund der Umstellung auf biometrische Pässe um 39,3 Prozent.

Abschnitt neun berichtet über die Gesetzesinitiativen.

Die dem zehnten Abschnitt zugrunde liegenden Unfallzahlen 2006 sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Die Unfälle liegen um 2,5 Prozent, die Verletzten um 2,4 Prozent und die Verkehrstoten um 4,9 Prozent niedriger als im Jahr 2005.

Der Abschnitt 11 “Waffenwesen” stellt dar, dass seit der Anpassung des Waffenrechtes 1997 ein stetiger Rückgang an waffenrechtlichen Dokumenten zu verzeichnen ist.

Im Berichtsjahr fanden, wie dem 12. Abschnitt zu entnehmen ist, im gesamten Bundesgebiet 6.505 Demonstrationen mit den Schwerpunktthemen Tierschutz, Soziales (insbesondere Sozialabbau, Abtreibung, Drogen, Faschismus und Rassismus), Menschenrechtsthemen und Außenpolitik, EU, AKW Temelin, Atomprojekte, Umweltschutz und Transit-Verkehrsbelastung statt.

Der Abschnitt 13 behandelt die Themen Krisen- und Katastrophenschutz, Zivilschutz, Flugpolizei, Entminungsdienst sowie Entschärfungsdienst.

Die Kriminalität im Spiegel der Strafrechtspflege wird im 14. Abschnitt dargestellt. Demnach haben die Staatsanwaltschaften 2006 64.559 Straffälle gegen bekannte und 131.051 gegen unbekannte Täter erledigt. 196.149 Anzeigen waren neu angefallen und 9.271 anhängig übernommen worden. Gegenüber 2005 ist der Neuanfall an Strafsachen um 4,9 Prozent zurückgegangen.

Nach der Statistik der Rechtspflege wurden von den Gerichten 43.414 Personen rechtskräftig verurteilt. Das bedeutet gegenüber 2005 einen Rückgang von 5 Prozent.

Entsprechend dem 15. Abschnitt hat sich seit Inkrafttreten der durch die Strafprozessnovelle 1999, BGBl. I Nr. 55/1999, eingeführten Diversion mit 1. Jänner 2000 die Flexibilität des strafrechtlichen Reaktionssystems wesentlich erhöht und das Verhältnis zwischen Geld- und Freiheitsstrafen statistisch grundlegend verändert. Im Berichtsjahr wurden bedingt, teilbedingt oder unbedingt insgesamt 16.776 Geld­strafen und 24.988 Freiheitsstrafen ausgesprochen. Die Geldstrafeneinnahmen machten 17,38 Millionen Euro (2005: 18,51 Millionen Euro) aus.

Im Berichtsjahr wurden 18.896 Strafen, das sind 43,5 Prozent aller Strafen, zur Gänze bedingt nachgesehen. Der Anteil der bedingten Strafen ist damit gegenüber 2005 um 1,5 Prozentpunkte gestiegen.

Zum 1.12.2006 wurden insgesamt 9.005 Personen in den österreichischen Justizanstalten angehalten, davon waren 6.077 Strafgefangene und 2.160 Untersuchungshäftlinge.

Der Abschnitt 16 befasst sich mit Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Strafrechtspflege nämlich unter anderem mit der Reform des Strafprozesses, Telekommunikationsüberwachung, Diversion, Opferschutz, Opferhilfe und Bewährungshilfe (Neustart).

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 05. Februar 2008 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss für innere Angelegenheiten gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

 

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Mag. Johann Maier.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2006) (III-114 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2008 02 05

                              Mag. Johann Maier                                                             Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann