453 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (436 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird

Mit dieser Regierungsvorlage soll eine Erweiterung der Produktliste der als Pflichtnotstandsreserven zu haltenden Benzine um die als Mischkomponenten zu Benzinen Verwendung findenden Stoffe (Toluole, Xylole, MTBE und ETBE) vorgenommen werden. Ebenso soll damit die Ergänzung des Begriffes „Pflichtnotstandsreserven“ um „Biokraftstoffe und Rohstoffe zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen“ und somit eine Begriffsklärung erfolgen. Weiters soll diese Novelle die Möglichkeit für Lagerhalter gemäß Art. II § 5 Abs. 6 EBMG 1982 schaffen, dass sie die ihnen übertragenen Vorratspflichten zur Haltung von Erdöl und Erdölprodukten in einem Tanklager auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages gemäß Art. II § 4 Abs. 1 Z 3 EBMG 1982 erfüllen können (Puffermengen). Damit wird insbesondere die Einbeziehung der – auf Grundlage des zwischen Österreich und Italien bestehenden Staatsvertrages zur Nutzung von Einrichtungen des Ölhafens Triest errichteten – Tanklager der Transalpinen Ölleitung GmbH (TAL) in Triest in die Haltung von Pflichtnotstandsreserven ermöglicht werden.

Die Novelle sieht auch eine Anpassung der Substitutionsfaktoren an die Marktstruktur vor, da die gegenwärtige Substitutionsregelung ein Ungleichgewicht bei den gehaltenen Pflichtnotstandsreserven bedingt. Aufgrund der Einbeziehung von Biokraftstoffen und Rohstoffen zur direkten Erzeugung von Biokraftstoffen in das System der Pflichtnotstandsreservenhaltung sind auch die Aufgaben der Kontrollorgane anzupassen, und es soll die Möglichkeit der Beiziehung von Sachverständigen eröffnet werden. Zuletzt soll mit dieser Novelle eine gesetzliche Grundlage zur Anpassung der Verordnung über die statistischen Erhebungen über Brenn- und Treibstoffe (Erdölstatistik) geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Februar 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordnetem Konrad Steindl die Abgeordneten Alois Gradauer, Dr. Ruperta Lichtenecker, Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Veit Schalle und Mag. Werner Kogler sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Konrad Steindl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (436 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 02 06

                                  Konrad Steindl                                                         Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann