454 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (437 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“

Durch das vorliegende Bundesgesetz soll eine geeignete Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es ermöglicht, ein zur Absicherung des grenzüberschreitenden Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“ erforderliches internationales Übereinkommen auf Basis eines Regierungsübereinkommens abzuschließen. Gemäß Art. 50 B-VG dürfen politische Staatsverträge, andere nur, sofern sich gesetzesändernden oder gesetzesergänzenden Charakter haben mit Genehmigung des Nationalrates abgeschlossen werden. Dem zur Absicherung des Nabuccoprojekts intendierten Regierungsübereinkommen kommt gesetzesergänzender Inhalt zu.

Die Kompetenz zu regeln, wem das Recht zum Abschluss von Staatsverträgen zukommt, liegt allein beim Bundespräsidenten, der diese Kompetenz auf Vorschlag der Bundesregierung im Rahmen des Art. 66 Abs. 2 B-VG ausüben kann. Dieses Bundesgesetz kann daher nur an die durch Art. 65 f B-VG sowie die Entschließung des Bundespräsidenten getroffene Zuständigkeitsverteilung anknüpfen und die im Sinne des Art. 18 B-VG erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen für verordnungsrangige völkerrechtliche Abkommen schaffen.

Von der gegenständlichen Ermächtigung für den Abschluss eines Regierungsübereinkommens ist die Übernahme von Bundeshaftungen oder sonstiger Verpflichtungen des Bundes oder der Republik Österreich ausgenommen. Bezüglich der steuerlichen Behandlung ist vorgesehen, im Übereinkommen die Inländergleichbehandlung und die Verpflichtung der Vertragsparteien zur bestmöglichen Behandlung im Rahmen der steuerlichen Gesetzgebung zu verankern. Eine Änderung der in Österreich geltenden steuerrechtlichen Bestimmung ist jedenfalls nicht intendiert.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Februar 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordnetem Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Bernhard Themessl, Karlheinz Kopf, Veit Schalle, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Mag. Werner Kogler und Peter Marizzi sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

 

Ferner beschloss der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie mit Stimmenmehrheit folgende Feststellung:

„Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie begrüßt, das sich als sechster Konsortialpartner nunmehr das deutsche Unternehmen RWE am Projekt beteiligt hat.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (437 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 02 06

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                                Dr. Reinhold Mitterlehner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann