460 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das Künstler- Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) BGBl. I Nr.131/2000 idF BGBl. I Nr.136/2001 aufgehoben wird.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. Oktober 2006 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ Wenn eine Gemeinschaft Kunst haben will, muss sie jene absichern, die diese Kunst produzieren. Ein arbeitsreiches Leben im kalten Zimmer ohne Einkommen, ohne zu wissen, ob das je anders werden wird, so ein Leben sollte eine soziale Kulturpolitik den Künstlern und Künstlerinnen heute ersparen.

Sie arbeiten praktisch ununterbrochen im jeweils gewählten künstlerischen Bereich, gehen laufend ihren Vorstellungen nach und entwickeln Projekte und Werke, ob Profit daraus erwächst oder nicht. Ein regelmäßiges Einkommen können sie aber trotz konstanter Arbeit selten erwirtschaften. Manch eine Autorin schreibt unter Umständen fünf Jahre an einem Roman, ohne zu wissen, ob sich das jemals wirtschaftlich trägt. Und das Modell „heute bin ich Malerin, dann drei Jahre im Fremdenverkehr und dann arbeite ich weiter als Schauspielerin" funktioniert in der Kunst nicht oder nur ganz selten.

Kaum eine Berufsgruppe verfügt über derart unterschiedliche und unregelmäßige Erwerbsformen. Manche Künstler und Künstlerinnen (speziell im Bereich der Neuen Medien) sind zudem auf materielle Investitionen angewiesen. Sie tragen also ein hohes individuelles Risiko mit extrem schwankenden Einkommen, nicht vorhersehbarem Ertrag und Investitionen. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung entstehen auch nur selten. Nicht zuletzt deswegen leben sehr viele Künstler und Künstlerinnen in Österreich unter der Armutsgrenze.

Ihre soziale Absicherung ist seit langem eine Forderung der Kulturpolitik und in parlamentarischen Diskussionen wurden schon oft die besonderen beruflichen Umstände der Künstler und Künstlerinnen ins Treffen geführt („schwankende Einkommen, hohe Investitionen, nicht vorhersehbarer Ertrag...“), ohne dass jemals der entscheidende und wirksame Schritt gesetzt werden konnte. Seit 2001 sind zwar alle selbstständigen Künstler und Künstlerinnen in der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und gleichzeitig wurde auch der Künstlersozialversicherungsfond gegründet, um über einen Zuschuss von maximal 1.026,-- Euro zum Pensionsversicherungsbeitrag eine Abfederung der einkommensschwachen Künstler und Künstlerinnen zu erreichen. Doch diese „Versicherung“ ist nur für Künstler und Künstlerinnen, die pro Jahr mindestens 3.758,-- Euro verdienen. Die Gesetzeslage wird also gerade für jene fatal, die am wenigsten verdienen. Krankheit oder Kinderbetreuung können ihnen zur Existenzbedrohung werden und genau dann fordert der KSVF seine Jahre zuvor gewährten Beiträge zurück. Genauso, wie auch von Künstler und Künstlerinnen, die von einkommensteuerbefreiten Stipendien oder Preisen leben. Oder von Künstler und Künstlerinnen, die ihr Geld in Ausrüstungen, Instrumente, Kameras etc. investieren.

Der zentrale Nachteil des KSVG aber ist seine Beschränkung auf einen Zuschuss zur Pensionsversicherung. Künstler und Künstlerinnen bekommen – anders als gewerblich Tätige – kein Krankengeld und – anders als Angestellte – kein Arbeitslosengeld. Vor allem aber keine Unterstützung, wenn sie über längere Zeit an einem Werk ohne Erfolgsgarantie arbeiten. Wo also bleibt die lang angepeilte soziale Absicherung?

Der vorliegende Antrag schafft erstmals eine echte finanzielle Absicherung aus einem staatlichen Fonds, für alle Künstler und Künstlerinnen, die weniger als 900,-- Euro verdienen.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seinen Sitzungen am 19. April 2007, am 12. Oktober 2007 und am 26. Februar 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Franz Morak, Theresia Haidlmayr, Sonja Ablinger, Herbert Kickl, Veit Schalle und Renate Csörgits sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Christine Muttonen.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Christine Lapp gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2008 02 26

                             Mag. Christine Lapp                                                     Mag. Christine Muttonen

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau