476 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über die Regierungsvorlage (444 der Beilagen): Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Die Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten  hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Ein Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG ist nicht erforderlich, weil die Änderung des Übereinkommens in Zusammenschau mit dem Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG) und das Produkthaftungsgesetz geändert wird, BGBl. Nr. 510/1994 idF BGBl. I Nr. 13/2006, und der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel einer Anwendung zugänglich ist. Da durch die Änderung des Übereinkommens keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es keiner Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Österreich ist Partei des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (BGBl. III Nr. 88/2005).

Die Vertragsparteien haben auf ihrer zweiten Tagung vom 25. bis 27. Mai 2005 in Almaty/Kasachstan eine Änderung des Übereinkommens verabschiedet, mit der die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entscheidungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) detaillierter geregelt werden.

Die Änderung des Übereinkommens steht im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel.

Die Europäische Gemeinschaft hat die Änderung des Übereinkommens bereits mit Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2006 ratifiziert (ABl. 2006 L 386/46). Die Vertragsparteien wurden ersucht, die Änderung rechtzeitig zu ratifizieren, so dass diese beim 3. Treffen der Vertragsparteien im Juni 2008 in Kraft treten kann.

Der Staatsvertrag ist in deutscher, englischer, französischer und russischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 04. März 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Christian Füller, Dr. Ruperta Lichtenecker, Petra Bayr, Veit Schalle sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (444 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2008-03-04

                     Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer                                         Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau