482 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht und Antrag

des Gesundheitsausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arzneimittelgesetz und das Arzneiwareneinfuhrgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (435 und Zu 435 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (Gesundheits­berufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 – GesBRÄG 2007) geändert wird, hat der Gesundheitsausschuss am 12. März 2008 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger und Dr. Sabine Oberhauser Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arzneimittelgesetz und zum Arzneiwareneinfuhrgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Da die im Sanitätergesetz geschaffene Möglichkeit der vorübergehenden Tätigkeit von ausländischen Sanitätern/Sanitäterinnen im Rahmen von Großereignissen auch die Anwendung von in Österreich nicht zugelassenen Arzneimitteln impliziert, ist es erforderlich, für derartige Fälle im Arzneimittelgesetz eine Ausnahme von der grundsätzlich bestehenden Zulassungspflicht für Arzneimittel zu normieren. Die Änderung im Arzneiwareneinfuhrgesetz dient lediglich der Anpassung an diese neue Bestimmung im Arzneimittelgesetz, da in diesem Fall die Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes nicht zur Anwendung gelangen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, August Wöginger, Ursula Haubner, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Sabine Mandak, Dr. Erwin Rasinger, Bernhard Themessl, Mag. Johann Maier, Maria Grander, Karl Donabauer, Dr. Sebastian Eder, Barbara Riener sowie die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky und die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein das Wort.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordnete Barbara Riener gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 03 12

                                 Barbara Riener                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau