495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIII. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (466 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung, das Notariatsaktsgesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Notariatstarifgesetz, das Gerichtskommissions­tarifgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden (Feilbietungsrechtsänderungsgesetz – FRÄG)

Die freiwillige Feilbietung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten ist derzeit in einem gerichtlichen außerstreitigen Verfahren vorgesehen. Ihre Durchführung obliegt dem Notar als Gerichtskommissär. In der Praxis hat die freiwillige Feilbietung seit langem kaum Bedeutung: Während die Möglichkeit, Fahrnisse gerichtlich feilbieten zu lassen, mit der Außerstreitreform überhaupt aufgegeben wurde, blieb sie für Liegenschaften, Superädifikate und Baurechte weiterhin bestehen. Schritte, die freiwillige Feilbietung durch wirtschaftsnähere Gestaltung aus ihrem Dornröschenschlaf zu wecken, wurden damals allerdings noch nicht gesetzt, sodass sie in der Praxis weiterhin kaum genutzt wird.

Dies soll nun nachgeholt und die freiwillige Feilbietung zu einer attraktiven Alternative zum regulären Liegenschaftsverkauf gemacht werden, zumal das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode eine Neuregelung der freiwilligen Feilbietung vorsieht. Die freiwillige Feilbietung wird aus der Gerichtszuständigkeit ausgegliedert, aber weiterhin vom Notar – allerdings nicht mehr in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär – durchgeführt werden. Durch die neu eröffnete Möglichkeit, Rechtsanwälte oder befugte Gewerbspersonen, wie beispielsweise Versteigerungshäuser, beizuziehen, kann diese Form des Liegenschaftshandels dank der Erfahrung und Professionalität der Rechtsdienstleister und der Gewerbetreibenden besonders wirtschaftlich und effizient gestaltet werden.

Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 (BGBl. I Nr. 111/2007) wurde für die Landesgerichte bereits die Möglichkeit geschaffen, die seit mehr als zehn Jahre aufbewahrten Notariatsurkunden dem Österreichischen Staatsarchiv oder den Landesarchiven anzubieten. Als zweiter Schritt sollen in Zukunft in Fällen, in denen die Notarstelle nach dem geplanten In-Kraft-Treten (1. Juli 2008) erlischt, die Akten des Vorgängers nunmehr vom Amtsnachfolger übernommen werden. Sofern die Urkunden elektronisch errichtet wurden oder nachträglich elektronisch (unter Beifügung der elektronischen Beurkundungssignatur) nach dem GOG gespeichert wurden, können die Papierurkunden nach 10 Jahren vernichtet werden. Ansonsten hat der Notar – wie derzeit die Landesgerichte – die Möglichkeit, die Urkunden 30 Jahre nach ihrer Errichtung dem Österreichischen Staatsarchiv oder den Landesarchiven zur Übernahme anzubieten.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. März 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Bettina Stadlbauer die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Dr. Peter Fichtenbauer und Mag. Peter Michael Ikrath sowie die Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Robert Aspöck und Mag. Gernot Darmann einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„§ 87b Abs. 1 NO (idF des Feilbietungsrechtsänderungsgesetzes) sieht vor, dass der mit der Feilbietung beauftragte Notar die Feilbietung für die Dauer von zumindest drei Wochen in der Ediktsdatei bekanntzumachen hat.

Um ausreichend Zeit für die technische Adaptierung der Ediktsdatei zu lassen, muss der Termin des Inkrafttretens – soweit die freiwillige Feilbietung betroffen ist – auf den 1. Jänner 2009 hinausgeschoben werden. Dadurch soll auch eine barrierefreie Gestaltung ermöglicht werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heribert Donnerbauer, Mag. Albert Steinhauser, Dr. Robert Aspöck und Mag. Gernot Darmann einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Bettina Stadlbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 03 27

                              Bettina Stadlbauer                                                    Mag. Heribert Donnerbauer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann